Was sind die Positionen der nächsten Nationalratsabgeordneten zum Amtsgeheimnis und einem transparenten Staat?
Wir haben knapp 250 antretende Kandidatinnen und Kandidaten, die auf aussichtsreichen Listenplätzen auf Bundes- und Landeslisten sowie in Regionalwahlkreisen, in denen die jeweilige Partei 2013 Mandate gewonnen hat, antreten, per Email um ihre Ansichten gebeten.
Rund 50 Kandidatinnen und Kandidaten haben zurückgeschrieben. Mehrere Parteien haben uns ihre Positionen zu diesen Fragen mitgeteilt.
Wir haben gefragt:
Wir werden die Kandidatinnen und Kandidaten nach der Wahl an ihre Aussagen erinnern.
Bei verschiedenen Kandidatinnen und Kandidaten ist es uns nicht gelungen, Email-Adressen zu recherchieren. Nach mehrfacher Anfrage haben uns nur NEOS, Liste Pilz und die SPÖ Bundespartei Kontakt-Emails ihrer Kandidaten übermittelt.
Die Liste Gilt antwortete uns:
„Wir setzen uns für die Umsetzung eines neuen Demokratiemodells ein. Daher können und werden wir keine inhaltlichen Positionen zu Themen einnehmen.“
Von den Weißen erhielten wir keinerlei Rückmeldung.
Auch die Kollegen von Open Knowledge Austria haben Fragen zu freiem Wissen und Open Source gestellt.
2., Bundesliste
Ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde für alle vom Rechnungshof geprüften Behörden, Stellen und Unternehmen gelten und Zugang zu Dokumenten und Daten (ggf mit teilweiser Schwärzung) erlauben, zeitnahe Auskunftserteilung (Fristen von nicht wesentlich mehr als 2 Wochen) sicherstellen, und keine Gebühren für Anfragen und Bescheid-Anträge (analog geltendem Umweltinformationsgesetz) beinhalten. Bei berechtigten Geheimhaltungsgründen (Nationale Sicherheit, Datenschutz, Privatsphäre etc.) wäre eine Geheimhaltung nur berechtigt, wenn im konkreten Fall ein Schaden entstehen würde und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information besteht (analog Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs). Österreich hat im internationalen Vergleich unter 111 Ländern auf nationaler Ebene die schwächste Regelung für Zugang zu staatlicher Information (siehe: http://rti-rating.org/). Österreich ist die letzte Demokratie Europas, die die Amtsverschwiegenheit in der Verfassung verankert hat.
Ja
Der/die Informationsfreiheitsbeauftragte würde Bürger_innen und Behörden zur Seite stehen, die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes überwachen, bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörde schlichten und als Beschwerdeinstanz entscheiden, richtungsweisende Empfehlungen für eine transparente Verwaltung ausarbeiten und unter Umständen mit der Datenschutzbehörde kombiniert sein. Zahlreiche internationale Vorbilder von Slowenien bis Deutschland zeigen, dass eine solche unabhängige Kontrollstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Transparenz-Regeln spielt.
Ja
Gegebenenfalls kann es Schwellenwerte von einigen hundert oder wenigen tausend Euro geben, ab denen volle Transparenz herzustellen ist. Persönliche Daten und Informationen, die Betriebsgeheimnisse oder die nationale Sicherheit verletzen würden, können geschwärzt werden. Vorbilder sind hier unter anderem Hamburg, die Slowakei, Tschechien und andere europäische Länder.
Ja
Nach über drei Jahren der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe waren die Argumente einiger Parteien, die Verhandlungspositionen der Länder, sowie die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Aktuelle Entwürfe der Gesetze, auf Basis derer verhandelt wurde, sind nicht öffentlich zugänglich.
Ja
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, der mittlerweile 75 Länder angehören – zuletzt ist auch Deutschland beigetreten. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eines Mitgliedslandes entwickeln konkrete Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung, die binnen zwei Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Durch Arbeitsgruppen und bei jährlichen Konferenzen unterstützt die OGP die Vernetzung und den internationalen Erfahrungsaustausch von Verwaltung und Zivilgesellschaft. (Ein Beitritt würde einen Mitgliedsbeitrag von rund 90.000 Euro sowie ausreichende Ressourcen für die damit verbundenen Prozesse und die Verwaltung erfordern.) Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.opengovpartnership.org/about/about-ogp.
Ja
3., Bundesliste
Ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde für alle vom Rechnungshof geprüften Behörden, Stellen und Unternehmen gelten und Zugang zu Dokumenten und Daten (ggf mit teilweiser Schwärzung) erlauben, zeitnahe Auskunftserteilung (Fristen von nicht wesentlich mehr als 2 Wochen) sicherstellen, und keine Gebühren für Anfragen und Bescheid-Anträge (analog geltendem Umweltinformationsgesetz) beinhalten. Bei berechtigten Geheimhaltungsgründen (Nationale Sicherheit, Datenschutz, Privatsphäre etc.) wäre eine Geheimhaltung nur berechtigt, wenn im konkreten Fall ein Schaden entstehen würde und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information besteht (analog Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs). Österreich hat im internationalen Vergleich unter 111 Ländern auf nationaler Ebene die schwächste Regelung für Zugang zu staatlicher Information (siehe: http://rti-rating.org/). Österreich ist die letzte Demokratie Europas, die die Amtsverschwiegenheit in der Verfassung verankert hat.
Ja
Der/die Informationsfreiheitsbeauftragte würde Bürger_innen und Behörden zur Seite stehen, die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes überwachen, bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörde schlichten und als Beschwerdeinstanz entscheiden, richtungsweisende Empfehlungen für eine transparente Verwaltung ausarbeiten und unter Umständen mit der Datenschutzbehörde kombiniert sein. Zahlreiche internationale Vorbilder von Slowenien bis Deutschland zeigen, dass eine solche unabhängige Kontrollstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Transparenz-Regeln spielt.
Ja
Gegebenenfalls kann es Schwellenwerte von einigen hundert oder wenigen tausend Euro geben, ab denen volle Transparenz herzustellen ist. Persönliche Daten und Informationen, die Betriebsgeheimnisse oder die nationale Sicherheit verletzen würden, können geschwärzt werden. Vorbilder sind hier unter anderem Hamburg, die Slowakei, Tschechien und andere europäische Länder.
Ja
Nach über drei Jahren der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe waren die Argumente einiger Parteien, die Verhandlungspositionen der Länder, sowie die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Aktuelle Entwürfe der Gesetze, auf Basis derer verhandelt wurde, sind nicht öffentlich zugänglich.
Ja
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, der mittlerweile 75 Länder angehören – zuletzt ist auch Deutschland beigetreten. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eines Mitgliedslandes entwickeln konkrete Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung, die binnen zwei Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Durch Arbeitsgruppen und bei jährlichen Konferenzen unterstützt die OGP die Vernetzung und den internationalen Erfahrungsaustausch von Verwaltung und Zivilgesellschaft. (Ein Beitritt würde einen Mitgliedsbeitrag von rund 90.000 Euro sowie ausreichende Ressourcen für die damit verbundenen Prozesse und die Verwaltung erfordern.) Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.opengovpartnership.org/about/about-ogp.
Ja
2., Bundesliste
Ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde für alle vom Rechnungshof geprüften Behörden, Stellen und Unternehmen gelten und Zugang zu Dokumenten und Daten (ggf mit teilweiser Schwärzung) erlauben, zeitnahe Auskunftserteilung (Fristen von nicht wesentlich mehr als 2 Wochen) sicherstellen, und keine Gebühren für Anfragen und Bescheid-Anträge (analog geltendem Umweltinformationsgesetz) beinhalten. Bei berechtigten Geheimhaltungsgründen (Nationale Sicherheit, Datenschutz, Privatsphäre etc.) wäre eine Geheimhaltung nur berechtigt, wenn im konkreten Fall ein Schaden entstehen würde und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information besteht (analog Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs). Österreich hat im internationalen Vergleich unter 111 Ländern auf nationaler Ebene die schwächste Regelung für Zugang zu staatlicher Information (siehe: http://rti-rating.org/). Österreich ist die letzte Demokratie Europas, die die Amtsverschwiegenheit in der Verfassung verankert hat.
Ja – Ja, hier besteht dringendest Handlungsbedarf. (Vorbild u.a auch Hamburg. die machen dies bereits seit 5 Jahren.)
Der/die Informationsfreiheitsbeauftragte würde Bürger_innen und Behörden zur Seite stehen, die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes überwachen, bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörde schlichten und als Beschwerdeinstanz entscheiden, richtungsweisende Empfehlungen für eine transparente Verwaltung ausarbeiten und unter Umständen mit der Datenschutzbehörde kombiniert sein. Zahlreiche internationale Vorbilder von Slowenien bis Deutschland zeigen, dass eine solche unabhängige Kontrollstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Transparenz-Regeln spielt.
Ja
Gegebenenfalls kann es Schwellenwerte von einigen hundert oder wenigen tausend Euro geben, ab denen volle Transparenz herzustellen ist. Persönliche Daten und Informationen, die Betriebsgeheimnisse oder die nationale Sicherheit verletzen würden, können geschwärzt werden. Vorbilder sind hier unter anderem Hamburg, die Slowakei, Tschechien und andere europäische Länder.
Ja
Nach über drei Jahren der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe waren die Argumente einiger Parteien, die Verhandlungspositionen der Länder, sowie die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Aktuelle Entwürfe der Gesetze, auf Basis derer verhandelt wurde, sind nicht öffentlich zugänglich.
Ja
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, der mittlerweile 75 Länder angehören – zuletzt ist auch Deutschland beigetreten. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eines Mitgliedslandes entwickeln konkrete Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung, die binnen zwei Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Durch Arbeitsgruppen und bei jährlichen Konferenzen unterstützt die OGP die Vernetzung und den internationalen Erfahrungsaustausch von Verwaltung und Zivilgesellschaft. (Ein Beitritt würde einen Mitgliedsbeitrag von rund 90.000 Euro sowie ausreichende Ressourcen für die damit verbundenen Prozesse und die Verwaltung erfordern.) Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.opengovpartnership.org/about/about-ogp.
Ja – Ja, siehe Deutschland. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die Ausstattung der Zivilgesellschaft mit aussreichenden Ressourcen um diesen Prozess ernsthaft im Sinne von Open Government mitgestalten zu können.
4., Bundesliste
Ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde für alle vom Rechnungshof geprüften Behörden, Stellen und Unternehmen gelten und Zugang zu Dokumenten und Daten (ggf mit teilweiser Schwärzung) erlauben, zeitnahe Auskunftserteilung (Fristen von nicht wesentlich mehr als 2 Wochen) sicherstellen, und keine Gebühren für Anfragen und Bescheid-Anträge (analog geltendem Umweltinformationsgesetz) beinhalten. Bei berechtigten Geheimhaltungsgründen (Nationale Sicherheit, Datenschutz, Privatsphäre etc.) wäre eine Geheimhaltung nur berechtigt, wenn im konkreten Fall ein Schaden entstehen würde und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information besteht (analog Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs). Österreich hat im internationalen Vergleich unter 111 Ländern auf nationaler Ebene die schwächste Regelung für Zugang zu staatlicher Information (siehe: http://rti-rating.org/). Österreich ist die letzte Demokratie Europas, die die Amtsverschwiegenheit in der Verfassung verankert hat.
Ja
Der/die Informationsfreiheitsbeauftragte würde Bürger_innen und Behörden zur Seite stehen, die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes überwachen, bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörde schlichten und als Beschwerdeinstanz entscheiden, richtungsweisende Empfehlungen für eine transparente Verwaltung ausarbeiten und unter Umständen mit der Datenschutzbehörde kombiniert sein. Zahlreiche internationale Vorbilder von Slowenien bis Deutschland zeigen, dass eine solche unabhängige Kontrollstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Transparenz-Regeln spielt.
Ja
Gegebenenfalls kann es Schwellenwerte von einigen hundert oder wenigen tausend Euro geben, ab denen volle Transparenz herzustellen ist. Persönliche Daten und Informationen, die Betriebsgeheimnisse oder die nationale Sicherheit verletzen würden, können geschwärzt werden. Vorbilder sind hier unter anderem Hamburg, die Slowakei, Tschechien und andere europäische Länder.
Ja
Nach über drei Jahren der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe waren die Argumente einiger Parteien, die Verhandlungspositionen der Länder, sowie die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Aktuelle Entwürfe der Gesetze, auf Basis derer verhandelt wurde, sind nicht öffentlich zugänglich.
Ja
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, der mittlerweile 75 Länder angehören – zuletzt ist auch Deutschland beigetreten. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eines Mitgliedslandes entwickeln konkrete Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung, die binnen zwei Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Durch Arbeitsgruppen und bei jährlichen Konferenzen unterstützt die OGP die Vernetzung und den internationalen Erfahrungsaustausch von Verwaltung und Zivilgesellschaft. (Ein Beitritt würde einen Mitgliedsbeitrag von rund 90.000 Euro sowie ausreichende Ressourcen für die damit verbundenen Prozesse und die Verwaltung erfordern.) Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.opengovpartnership.org/about/about-ogp.
Ja
10., Bundesliste
Ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde für alle vom Rechnungshof geprüften Behörden, Stellen und Unternehmen gelten und Zugang zu Dokumenten und Daten (ggf mit teilweiser Schwärzung) erlauben, zeitnahe Auskunftserteilung (Fristen von nicht wesentlich mehr als 2 Wochen) sicherstellen, und keine Gebühren für Anfragen und Bescheid-Anträge (analog geltendem Umweltinformationsgesetz) beinhalten. Bei berechtigten Geheimhaltungsgründen (Nationale Sicherheit, Datenschutz, Privatsphäre etc.) wäre eine Geheimhaltung nur berechtigt, wenn im konkreten Fall ein Schaden entstehen würde und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information besteht (analog Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs). Österreich hat im internationalen Vergleich unter 111 Ländern auf nationaler Ebene die schwächste Regelung für Zugang zu staatlicher Information (siehe: http://rti-rating.org/). Österreich ist die letzte Demokratie Europas, die die Amtsverschwiegenheit in der Verfassung verankert hat.
Ja – Ich will seit Jahren wissen, wieviele Steuergelder bei der derzeitigen Gesetzeslage in Unterhaltsverfahren fließen. Ich warte noch immer auf Antwort.
Der/die Informationsfreiheitsbeauftragte würde Bürger_innen und Behörden zur Seite stehen, die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes überwachen, bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörde schlichten und als Beschwerdeinstanz entscheiden, richtungsweisende Empfehlungen für eine transparente Verwaltung ausarbeiten und unter Umständen mit der Datenschutzbehörde kombiniert sein. Zahlreiche internationale Vorbilder von Slowenien bis Deutschland zeigen, dass eine solche unabhängige Kontrollstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Transparenz-Regeln spielt.
Ja
Gegebenenfalls kann es Schwellenwerte von einigen hundert oder wenigen tausend Euro geben, ab denen volle Transparenz herzustellen ist. Persönliche Daten und Informationen, die Betriebsgeheimnisse oder die nationale Sicherheit verletzen würden, können geschwärzt werden. Vorbilder sind hier unter anderem Hamburg, die Slowakei, Tschechien und andere europäische Länder.
Ja
Nach über drei Jahren der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe waren die Argumente einiger Parteien, die Verhandlungspositionen der Länder, sowie die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Aktuelle Entwürfe der Gesetze, auf Basis derer verhandelt wurde, sind nicht öffentlich zugänglich.
Ja
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, der mittlerweile 75 Länder angehören – zuletzt ist auch Deutschland beigetreten. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eines Mitgliedslandes entwickeln konkrete Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung, die binnen zwei Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Durch Arbeitsgruppen und bei jährlichen Konferenzen unterstützt die OGP die Vernetzung und den internationalen Erfahrungsaustausch von Verwaltung und Zivilgesellschaft. (Ein Beitritt würde einen Mitgliedsbeitrag von rund 90.000 Euro sowie ausreichende Ressourcen für die damit verbundenen Prozesse und die Verwaltung erfordern.) Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.opengovpartnership.org/about/about-ogp.
Ja
12., Bundesliste
Ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde für alle vom Rechnungshof geprüften Behörden, Stellen und Unternehmen gelten und Zugang zu Dokumenten und Daten (ggf mit teilweiser Schwärzung) erlauben, zeitnahe Auskunftserteilung (Fristen von nicht wesentlich mehr als 2 Wochen) sicherstellen, und keine Gebühren für Anfragen und Bescheid-Anträge (analog geltendem Umweltinformationsgesetz) beinhalten. Bei berechtigten Geheimhaltungsgründen (Nationale Sicherheit, Datenschutz, Privatsphäre etc.) wäre eine Geheimhaltung nur berechtigt, wenn im konkreten Fall ein Schaden entstehen würde und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information besteht (analog Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs). Österreich hat im internationalen Vergleich unter 111 Ländern auf nationaler Ebene die schwächste Regelung für Zugang zu staatlicher Information (siehe: http://rti-rating.org/). Österreich ist die letzte Demokratie Europas, die die Amtsverschwiegenheit in der Verfassung verankert hat.
Ja
Der/die Informationsfreiheitsbeauftragte würde Bürger_innen und Behörden zur Seite stehen, die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes überwachen, bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörde schlichten und als Beschwerdeinstanz entscheiden, richtungsweisende Empfehlungen für eine transparente Verwaltung ausarbeiten und unter Umständen mit der Datenschutzbehörde kombiniert sein. Zahlreiche internationale Vorbilder von Slowenien bis Deutschland zeigen, dass eine solche unabhängige Kontrollstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Transparenz-Regeln spielt.
Ja – Um Chaos und er erneute Verschleierung zu verhindern, ist eine Kontrollinstanz durchaus gerechtfertigt
Gegebenenfalls kann es Schwellenwerte von einigen hundert oder wenigen tausend Euro geben, ab denen volle Transparenz herzustellen ist. Persönliche Daten und Informationen, die Betriebsgeheimnisse oder die nationale Sicherheit verletzen würden, können geschwärzt werden. Vorbilder sind hier unter anderem Hamburg, die Slowakei, Tschechien und andere europäische Länder.
Ich habe mir noch keine Meinung gebildet
Nach über drei Jahren der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe waren die Argumente einiger Parteien, die Verhandlungspositionen der Länder, sowie die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Aktuelle Entwürfe der Gesetze, auf Basis derer verhandelt wurde, sind nicht öffentlich zugänglich.
Ja
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, der mittlerweile 75 Länder angehören – zuletzt ist auch Deutschland beigetreten. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eines Mitgliedslandes entwickeln konkrete Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung, die binnen zwei Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Durch Arbeitsgruppen und bei jährlichen Konferenzen unterstützt die OGP die Vernetzung und den internationalen Erfahrungsaustausch von Verwaltung und Zivilgesellschaft. (Ein Beitritt würde einen Mitgliedsbeitrag von rund 90.000 Euro sowie ausreichende Ressourcen für die damit verbundenen Prozesse und die Verwaltung erfordern.) Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.opengovpartnership.org/about/about-ogp.
Ich habe mir noch keine Meinung gebildet
Antwort für alle Kandidatinnen und Kandidaten der Partei
Ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde für alle vom Rechnungshof geprüften Behörden, Stellen und Unternehmen gelten und Zugang zu Dokumenten und Daten (ggf mit teilweiser Schwärzung) erlauben, zeitnahe Auskunftserteilung (Fristen von nicht wesentlich mehr als 2 Wochen) sicherstellen, und keine Gebühren für Anfragen und Bescheid-Anträge (analog geltendem Umweltinformationsgesetz) beinhalten. Bei berechtigten Geheimhaltungsgründen (Nationale Sicherheit, Datenschutz, Privatsphäre etc.) wäre eine Geheimhaltung nur berechtigt, wenn im konkreten Fall ein Schaden entstehen würde und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information besteht (analog Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs). Österreich hat im internationalen Vergleich unter 111 Ländern auf nationaler Ebene die schwächste Regelung für Zugang zu staatlicher Information (siehe: http://rti-rating.org/). Österreich ist die letzte Demokratie Europas, die die Amtsverschwiegenheit in der Verfassung verankert hat.
Ja – Das Amtsgeheimnis soll durch Informationsfreiheit ersetzt werden. Wir wollen ein verfassungsgesetzliches Recht (Grundrecht) auf Zugang zu Information und eine proaktive Informationspflicht staatlicher Organe. Transparenz soll der Grundsatz sein, Geheimhaltung die Ausnahme.
Der/die Informationsfreiheitsbeauftragte würde Bürger_innen und Behörden zur Seite stehen, die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes überwachen, bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörde schlichten und als Beschwerdeinstanz entscheiden, richtungsweisende Empfehlungen für eine transparente Verwaltung ausarbeiten und unter Umständen mit der Datenschutzbehörde kombiniert sein. Zahlreiche internationale Vorbilder von Slowenien bis Deutschland zeigen, dass eine solche unabhängige Kontrollstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Transparenz-Regeln spielt.
Nein – Über Informationsbegehren soll möglichst rasch und unbürokratisch entschieden werden. Für den Fall von Verzögerungen oder Meinungsverschiedenheiten über den Informationszugang soll es eine unabhängige Stelle geben, an die sich Bürgerinnen und Bürger wenden können, um Unterstützung für ihre Anliegen zu bekommen. Dabei soll an bestehende unabhängige Strukturen angeknüpft werden, wir schlagen dafür die Volksanwaltschaft vor. Wird ein Informationsbegehren abgelehnt, soll Rechtsschutz durch die unabhängigen Verwaltungsgerichte möglich sein.
Gegebenenfalls kann es Schwellenwerte von einigen hundert oder wenigen tausend Euro geben, ab denen volle Transparenz herzustellen ist. Persönliche Daten und Informationen, die Betriebsgeheimnisse oder die nationale Sicherheit verletzen würden, können geschwärzt werden. Vorbilder sind hier unter anderem Hamburg, die Slowakei, Tschechien und andere europäische Länder.
Nein – Wir sind für größtmögliche Transparenz, unter Wahrung eng formulierter Gründe, die eine Geheimhaltung rechtfertigen (z.B. Datenschutz, faire Verfahren, nationale Sicherheit). Auch Verträge mit der öffentlichen Hand sollen daher grundsätzlich offenzulegen sein, wenn nicht ein solcher legitimer Geheimhaltungsgrund vorliegt. Dies kann aber immer nur bezogen auf den jeweiligen konkreten Vertragsinhalt und die Informationen darin beurteilt werden. Eine generelle und automatische Veröffentlichung von Verträgen mit der öffentlichen Hand wäre zu weitgehend, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass berechtigte Gründe gegen eine Offenlegung sprechen.
Nach über drei Jahren der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe waren die Argumente einiger Parteien, die Verhandlungspositionen der Länder, sowie die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Aktuelle Entwürfe der Gesetze, auf Basis derer verhandelt wurde, sind nicht öffentlich zugänglich.
Ja – Die Verhandlungen über ein Informationsfreiheitsgesetz sollen – so wie die Verhandlungen über andere Gesetze auch – transparent stattfinden.
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, der mittlerweile 75 Länder angehören – zuletzt ist auch Deutschland beigetreten. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eines Mitgliedslandes entwickeln konkrete Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung, die binnen zwei Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Durch Arbeitsgruppen und bei jährlichen Konferenzen unterstützt die OGP die Vernetzung und den internationalen Erfahrungsaustausch von Verwaltung und Zivilgesellschaft. (Ein Beitritt würde einen Mitgliedsbeitrag von rund 90.000 Euro sowie ausreichende Ressourcen für die damit verbundenen Prozesse und die Verwaltung erfordern.) Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.opengovpartnership.org/about/about-ogp.
Ja – Ein Beitritt wird grundsätzlich politisch positiv gesehen und sollte umfassend – auch (verfassungs-)rechtlich und budgetär – geprüft werden.
2., Bundesliste
Ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde für alle vom Rechnungshof geprüften Behörden, Stellen und Unternehmen gelten und Zugang zu Dokumenten und Daten (ggf mit teilweiser Schwärzung) erlauben, zeitnahe Auskunftserteilung (Fristen von nicht wesentlich mehr als 2 Wochen) sicherstellen, und keine Gebühren für Anfragen und Bescheid-Anträge (analog geltendem Umweltinformationsgesetz) beinhalten. Bei berechtigten Geheimhaltungsgründen (Nationale Sicherheit, Datenschutz, Privatsphäre etc.) wäre eine Geheimhaltung nur berechtigt, wenn im konkreten Fall ein Schaden entstehen würde und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information besteht (analog Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs). Österreich hat im internationalen Vergleich unter 111 Ländern auf nationaler Ebene die schwächste Regelung für Zugang zu staatlicher Information (siehe: http://rti-rating.org/). Österreich ist die letzte Demokratie Europas, die die Amtsverschwiegenheit in der Verfassung verankert hat.
Ja – Das Amtsgeheimnis soll aus Sicht von BM Rendi-Wagner durch Informationsfreiheit ersetzt werden. Wir wollen ein verfassungsgesetzliches Recht (Grundrecht) auf Zugang zu Information und eine proaktive Informationspflicht staatlicher Organe. Transparenz soll der Grundsatz sein, Geheimhaltung die Ausnahme.
Der/die Informationsfreiheitsbeauftragte würde Bürger_innen und Behörden zur Seite stehen, die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes überwachen, bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörde schlichten und als Beschwerdeinstanz entscheiden, richtungsweisende Empfehlungen für eine transparente Verwaltung ausarbeiten und unter Umständen mit der Datenschutzbehörde kombiniert sein. Zahlreiche internationale Vorbilder von Slowenien bis Deutschland zeigen, dass eine solche unabhängige Kontrollstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Transparenz-Regeln spielt.
Ja – Es soll eine zentrale Anlaufstelle für die informationssuchende Bevölkerung geben, das kann zB die Volksanwaltschaft sein.
Gegebenenfalls kann es Schwellenwerte von einigen hundert oder wenigen tausend Euro geben, ab denen volle Transparenz herzustellen ist. Persönliche Daten und Informationen, die Betriebsgeheimnisse oder die nationale Sicherheit verletzen würden, können geschwärzt werden. Vorbilder sind hier unter anderem Hamburg, die Slowakei, Tschechien und andere europäische Länder.
Ja – Wir sind für größtmögliche Transparenz, unter Wahrung eng formulierter Geheimhaltungsgründe. Dies gilt auch für die in der Frage genannten Vertragsarten.
Nach über drei Jahren der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe waren die Argumente einiger Parteien, die Verhandlungspositionen der Länder, sowie die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Aktuelle Entwürfe der Gesetze, auf Basis derer verhandelt wurde, sind nicht öffentlich zugänglich.
Ja – Die Verhandlungen über ein Informationsfreiheitsgesetz sollen – so wie die Verhandlungen über andere Gesetze auch – transparent stattfinden.
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, der mittlerweile 75 Länder angehören – zuletzt ist auch Deutschland beigetreten. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eines Mitgliedslandes entwickeln konkrete Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung, die binnen zwei Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Durch Arbeitsgruppen und bei jährlichen Konferenzen unterstützt die OGP die Vernetzung und den internationalen Erfahrungsaustausch von Verwaltung und Zivilgesellschaft. (Ein Beitritt würde einen Mitgliedsbeitrag von rund 90.000 Euro sowie ausreichende Ressourcen für die damit verbundenen Prozesse und die Verwaltung erfordern.) Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.opengovpartnership.org/about/about-ogp.
Ja – Ein Beitritt wird grundsätzlich politisch positiv gesehen und sollte umfassend – auch (verfassungs-)rechtlich und budgetär – geprüft werden.
15., Bundesliste
Ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde für alle vom Rechnungshof geprüften Behörden, Stellen und Unternehmen gelten und Zugang zu Dokumenten und Daten (ggf mit teilweiser Schwärzung) erlauben, zeitnahe Auskunftserteilung (Fristen von nicht wesentlich mehr als 2 Wochen) sicherstellen, und keine Gebühren für Anfragen und Bescheid-Anträge (analog geltendem Umweltinformationsgesetz) beinhalten. Bei berechtigten Geheimhaltungsgründen (Nationale Sicherheit, Datenschutz, Privatsphäre etc.) wäre eine Geheimhaltung nur berechtigt, wenn im konkreten Fall ein Schaden entstehen würde und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information besteht (analog Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs). Österreich hat im internationalen Vergleich unter 111 Ländern auf nationaler Ebene die schwächste Regelung für Zugang zu staatlicher Information (siehe: http://rti-rating.org/). Österreich ist die letzte Demokratie Europas, die die Amtsverschwiegenheit in der Verfassung verankert hat.
Ja
Der/die Informationsfreiheitsbeauftragte würde Bürger_innen und Behörden zur Seite stehen, die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes überwachen, bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörde schlichten und als Beschwerdeinstanz entscheiden, richtungsweisende Empfehlungen für eine transparente Verwaltung ausarbeiten und unter Umständen mit der Datenschutzbehörde kombiniert sein. Zahlreiche internationale Vorbilder von Slowenien bis Deutschland zeigen, dass eine solche unabhängige Kontrollstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Transparenz-Regeln spielt.
Ja
Gegebenenfalls kann es Schwellenwerte von einigen hundert oder wenigen tausend Euro geben, ab denen volle Transparenz herzustellen ist. Persönliche Daten und Informationen, die Betriebsgeheimnisse oder die nationale Sicherheit verletzen würden, können geschwärzt werden. Vorbilder sind hier unter anderem Hamburg, die Slowakei, Tschechien und andere europäische Länder.
Ja
Nach über drei Jahren der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe waren die Argumente einiger Parteien, die Verhandlungspositionen der Länder, sowie die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Aktuelle Entwürfe der Gesetze, auf Basis derer verhandelt wurde, sind nicht öffentlich zugänglich.
Ja
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, der mittlerweile 75 Länder angehören – zuletzt ist auch Deutschland beigetreten. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eines Mitgliedslandes entwickeln konkrete Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung, die binnen zwei Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Durch Arbeitsgruppen und bei jährlichen Konferenzen unterstützt die OGP die Vernetzung und den internationalen Erfahrungsaustausch von Verwaltung und Zivilgesellschaft. (Ein Beitritt würde einen Mitgliedsbeitrag von rund 90.000 Euro sowie ausreichende Ressourcen für die damit verbundenen Prozesse und die Verwaltung erfordern.) Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.opengovpartnership.org/about/about-ogp.
Ja – Wir mit haben der Sektion ohne Namen dieses Jahr am Wiener Landesparteitag der SPÖ einen Antrag zum Beitritt Österreichs zur OGP gestellt, der erfreulicherweise auch angenommen wurde.
1., 3 A WEINVIERTEL
Ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde für alle vom Rechnungshof geprüften Behörden, Stellen und Unternehmen gelten und Zugang zu Dokumenten und Daten (ggf mit teilweiser Schwärzung) erlauben, zeitnahe Auskunftserteilung (Fristen von nicht wesentlich mehr als 2 Wochen) sicherstellen, und keine Gebühren für Anfragen und Bescheid-Anträge (analog geltendem Umweltinformationsgesetz) beinhalten. Bei berechtigten Geheimhaltungsgründen (Nationale Sicherheit, Datenschutz, Privatsphäre etc.) wäre eine Geheimhaltung nur berechtigt, wenn im konkreten Fall ein Schaden entstehen würde und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information besteht (analog Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs). Österreich hat im internationalen Vergleich unter 111 Ländern auf nationaler Ebene die schwächste Regelung für Zugang zu staatlicher Information (siehe: http://rti-rating.org/). Österreich ist die letzte Demokratie Europas, die die Amtsverschwiegenheit in der Verfassung verankert hat.
Ja
Der/die Informationsfreiheitsbeauftragte würde Bürger_innen und Behörden zur Seite stehen, die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes überwachen, bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörde schlichten und als Beschwerdeinstanz entscheiden, richtungsweisende Empfehlungen für eine transparente Verwaltung ausarbeiten und unter Umständen mit der Datenschutzbehörde kombiniert sein. Zahlreiche internationale Vorbilder von Slowenien bis Deutschland zeigen, dass eine solche unabhängige Kontrollstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Transparenz-Regeln spielt.
Ja
Gegebenenfalls kann es Schwellenwerte von einigen hundert oder wenigen tausend Euro geben, ab denen volle Transparenz herzustellen ist. Persönliche Daten und Informationen, die Betriebsgeheimnisse oder die nationale Sicherheit verletzen würden, können geschwärzt werden. Vorbilder sind hier unter anderem Hamburg, die Slowakei, Tschechien und andere europäische Länder.
Ja
Nach über drei Jahren der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe waren die Argumente einiger Parteien, die Verhandlungspositionen der Länder, sowie die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Aktuelle Entwürfe der Gesetze, auf Basis derer verhandelt wurde, sind nicht öffentlich zugänglich.
Ja
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, der mittlerweile 75 Länder angehören – zuletzt ist auch Deutschland beigetreten. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eines Mitgliedslandes entwickeln konkrete Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung, die binnen zwei Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Durch Arbeitsgruppen und bei jährlichen Konferenzen unterstützt die OGP die Vernetzung und den internationalen Erfahrungsaustausch von Verwaltung und Zivilgesellschaft. (Ein Beitritt würde einen Mitgliedsbeitrag von rund 90.000 Euro sowie ausreichende Ressourcen für die damit verbundenen Prozesse und die Verwaltung erfordern.) Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.opengovpartnership.org/about/about-ogp.
Ja
2., 9 F WIEN NORD-WEST
Ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde für alle vom Rechnungshof geprüften Behörden, Stellen und Unternehmen gelten und Zugang zu Dokumenten und Daten (ggf mit teilweiser Schwärzung) erlauben, zeitnahe Auskunftserteilung (Fristen von nicht wesentlich mehr als 2 Wochen) sicherstellen, und keine Gebühren für Anfragen und Bescheid-Anträge (analog geltendem Umweltinformationsgesetz) beinhalten. Bei berechtigten Geheimhaltungsgründen (Nationale Sicherheit, Datenschutz, Privatsphäre etc.) wäre eine Geheimhaltung nur berechtigt, wenn im konkreten Fall ein Schaden entstehen würde und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information besteht (analog Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs). Österreich hat im internationalen Vergleich unter 111 Ländern auf nationaler Ebene die schwächste Regelung für Zugang zu staatlicher Information (siehe: http://rti-rating.org/). Österreich ist die letzte Demokratie Europas, die die Amtsverschwiegenheit in der Verfassung verankert hat.
Ja – Das Amtsgeheimnis soll durch Informationsfreiheit ersetzt werden. Wir wollen ein verfassungsgesetzliches Recht (Grundrecht) auf Zugang zu Information und eine proaktive Informationspflicht staatlicher Organe. Transparenz soll der Grundsatz sein, Geheimhaltung die Ausnahme.
Der/die Informationsfreiheitsbeauftragte würde Bürger_innen und Behörden zur Seite stehen, die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes überwachen, bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörde schlichten und als Beschwerdeinstanz entscheiden, richtungsweisende Empfehlungen für eine transparente Verwaltung ausarbeiten und unter Umständen mit der Datenschutzbehörde kombiniert sein. Zahlreiche internationale Vorbilder von Slowenien bis Deutschland zeigen, dass eine solche unabhängige Kontrollstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Transparenz-Regeln spielt.
Ja – Es soll eine zentrale Anlaufstelle für die informationssuchende Bevölkerung geben, das kann zB die Volksanwaltschaft sein.
Gegebenenfalls kann es Schwellenwerte von einigen hundert oder wenigen tausend Euro geben, ab denen volle Transparenz herzustellen ist. Persönliche Daten und Informationen, die Betriebsgeheimnisse oder die nationale Sicherheit verletzen würden, können geschwärzt werden. Vorbilder sind hier unter anderem Hamburg, die Slowakei, Tschechien und andere europäische Länder.
Ja – Wir sind für größtmögliche Transparenz, unter Wahrung eng formulierter Geheimhaltungsgründe. Dies gilt auch für die in der Frage genannten Vertragsarten.
Nach über drei Jahren der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe waren die Argumente einiger Parteien, die Verhandlungspositionen der Länder, sowie die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Aktuelle Entwürfe der Gesetze, auf Basis derer verhandelt wurde, sind nicht öffentlich zugänglich.
Ja – Die Verhandlungen über ein Informationsfreiheitsgesetz sollen – so wie die Verhandlungen über andere Gesetze auch – transparent stattfinden.
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, der mittlerweile 75 Länder angehören – zuletzt ist auch Deutschland beigetreten. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eines Mitgliedslandes entwickeln konkrete Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung, die binnen zwei Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Durch Arbeitsgruppen und bei jährlichen Konferenzen unterstützt die OGP die Vernetzung und den internationalen Erfahrungsaustausch von Verwaltung und Zivilgesellschaft. (Ein Beitritt würde einen Mitgliedsbeitrag von rund 90.000 Euro sowie ausreichende Ressourcen für die damit verbundenen Prozesse und die Verwaltung erfordern.) Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.opengovpartnership.org/about/about-ogp.
Ja – Ein Beitritt wird grundsätzlich politisch positiv gesehen und sollte umfassend – auch (verfassungs-)rechtlich und budgetär – geprüft werden.
1., Landesliste Tirol
Ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde für alle vom Rechnungshof geprüften Behörden, Stellen und Unternehmen gelten und Zugang zu Dokumenten und Daten (ggf mit teilweiser Schwärzung) erlauben, zeitnahe Auskunftserteilung (Fristen von nicht wesentlich mehr als 2 Wochen) sicherstellen, und keine Gebühren für Anfragen und Bescheid-Anträge (analog geltendem Umweltinformationsgesetz) beinhalten. Bei berechtigten Geheimhaltungsgründen (Nationale Sicherheit, Datenschutz, Privatsphäre etc.) wäre eine Geheimhaltung nur berechtigt, wenn im konkreten Fall ein Schaden entstehen würde und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information besteht (analog Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs). Österreich hat im internationalen Vergleich unter 111 Ländern auf nationaler Ebene die schwächste Regelung für Zugang zu staatlicher Information (siehe: http://rti-rating.org/). Österreich ist die letzte Demokratie Europas, die die Amtsverschwiegenheit in der Verfassung verankert hat.
Ja – Das Amtsgeheimnis soll durch Informationsfreiheit ersetzt werden. Wir wollen ein verfassungsgesetzliches Recht (Grundrecht) auf Zugang zu Information und eine proaktive Informationspflicht staatlicher Organe. Transparenzsoll der Grundsatz sein, Geheimhaltung die Ausnahme.
Der/die Informationsfreiheitsbeauftragte würde Bürger_innen und Behörden zur Seite stehen, die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes überwachen, bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörde schlichten und als Beschwerdeinstanz entscheiden, richtungsweisende Empfehlungen für eine transparente Verwaltung ausarbeiten und unter Umständen mit der Datenschutzbehörde kombiniert sein. Zahlreiche internationale Vorbilder von Slowenien bis Deutschland zeigen, dass eine solche unabhängige Kontrollstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Transparenz-Regeln spielt.
Nein – Über Informationsbegehren soll möglichst rasch und unbürokratisch entschieden werden. Für den Fall von Verzögerungen oder Meinungsverschiedenheiten über den Informationszugang soll es eine unabhängige Stelle geben, an die sich Bürgerinnen und Bürgern wenden können, um Unterstützung für ihr Anliegen zubekommen. Dabei soll an bestehende unabhängige Strukturen angeknüpft werden, wir schlagen dafür die Volksanwaltschaft vor. Wird ein Informationsbegehren abgelehnt, soll Rechtsschutz durch die unabhängigen Verwaltungsgerichte möglich sein.
Gegebenenfalls kann es Schwellenwerte von einigen hundert oder wenigen tausend Euro geben, ab denen volle Transparenz herzustellen ist. Persönliche Daten und Informationen, die Betriebsgeheimnisse oder die nationale Sicherheit verletzen würden, können geschwärzt werden. Vorbilder sind hier unter anderem Hamburg, die Slowakei, Tschechien und andere europäische Länder.
Nein – Wir sind für größtmögliche Transparenz, unter Wahrung eng formulierter Gründe, die eine Geheimhaltung rechtfertigen (zB Datenschutz, faire Verfahren, nationale Sicherheit). Auch Verträge mit der öffentlichen Hand sollen daher grundsätzlich offenzulegen sein, wenn nicht ein solcher legitimer Geheimhaltungsgrund vorliegt. Dies kann aber immer nur bezogen auf den jeweiligen konkreten Vertragsinhalt und die Informationen darin beurteilt werden. Eine generelle und automatische Veröffentlichung von Verträgen mit der öffentlichen Hand wäre zu weitgehend, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass berechtigte Gründe gegen eine Offenlegung sprechen.
Nach über drei Jahren der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe waren die Argumente einiger Parteien, die Verhandlungspositionen der Länder, sowie die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Aktuelle Entwürfe der Gesetze, auf Basis derer verhandelt wurde, sind nicht öffentlich zugänglich.
Ja – Die Verhandlungen über ein Informationsfreiheitsgesetz sollen – so wie die Verhandlungen über andere Gesetze auch – transparent stattfinden.
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, der mittlerweile 75 Länder angehören – zuletzt ist auch Deutschland beigetreten. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eines Mitgliedslandes entwickeln konkrete Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung, die binnen zwei Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Durch Arbeitsgruppen und bei jährlichen Konferenzen unterstützt die OGP die Vernetzung und den internationalen Erfahrungsaustausch von Verwaltung und Zivilgesellschaft. (Ein Beitritt würde einen Mitgliedsbeitrag von rund 90.000 Euro sowie ausreichende Ressourcen für die damit verbundenen Prozesse und die Verwaltung erfordern.) Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.opengovpartnership.org/about/about-ogp.
Ja – Ein Beitritt wird grundsätzlich politisch positiv gesehen und sollte umfassend – auch (verfassungs-)rechtlich und budgetär – geprüft werden.
1., 9 D WIEN SÜD
Ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde für alle vom Rechnungshof geprüften Behörden, Stellen und Unternehmen gelten und Zugang zu Dokumenten und Daten (ggf mit teilweiser Schwärzung) erlauben, zeitnahe Auskunftserteilung (Fristen von nicht wesentlich mehr als 2 Wochen) sicherstellen, und keine Gebühren für Anfragen und Bescheid-Anträge (analog geltendem Umweltinformationsgesetz) beinhalten. Bei berechtigten Geheimhaltungsgründen (Nationale Sicherheit, Datenschutz, Privatsphäre etc.) wäre eine Geheimhaltung nur berechtigt, wenn im konkreten Fall ein Schaden entstehen würde und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information besteht (analog Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs). Österreich hat im internationalen Vergleich unter 111 Ländern auf nationaler Ebene die schwächste Regelung für Zugang zu staatlicher Information (siehe: http://rti-rating.org/). Österreich ist die letzte Demokratie Europas, die die Amtsverschwiegenheit in der Verfassung verankert hat.
Ja
Der/die Informationsfreiheitsbeauftragte würde Bürger_innen und Behörden zur Seite stehen, die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes überwachen, bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörde schlichten und als Beschwerdeinstanz entscheiden, richtungsweisende Empfehlungen für eine transparente Verwaltung ausarbeiten und unter Umständen mit der Datenschutzbehörde kombiniert sein. Zahlreiche internationale Vorbilder von Slowenien bis Deutschland zeigen, dass eine solche unabhängige Kontrollstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Transparenz-Regeln spielt.
Ich habe mir noch keine Meinung gebildet
Gegebenenfalls kann es Schwellenwerte von einigen hundert oder wenigen tausend Euro geben, ab denen volle Transparenz herzustellen ist. Persönliche Daten und Informationen, die Betriebsgeheimnisse oder die nationale Sicherheit verletzen würden, können geschwärzt werden. Vorbilder sind hier unter anderem Hamburg, die Slowakei, Tschechien und andere europäische Länder.
Ich habe mir noch keine Meinung gebildet
Nach über drei Jahren der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe waren die Argumente einiger Parteien, die Verhandlungspositionen der Länder, sowie die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Aktuelle Entwürfe der Gesetze, auf Basis derer verhandelt wurde, sind nicht öffentlich zugänglich.
Ja
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, der mittlerweile 75 Länder angehören – zuletzt ist auch Deutschland beigetreten. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eines Mitgliedslandes entwickeln konkrete Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung, die binnen zwei Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Durch Arbeitsgruppen und bei jährlichen Konferenzen unterstützt die OGP die Vernetzung und den internationalen Erfahrungsaustausch von Verwaltung und Zivilgesellschaft. (Ein Beitritt würde einen Mitgliedsbeitrag von rund 90.000 Euro sowie ausreichende Ressourcen für die damit verbundenen Prozesse und die Verwaltung erfordern.) Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.opengovpartnership.org/about/about-ogp.
Ja
2., 4 C HAUSRUCKVIERTEL
Ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde für alle vom Rechnungshof geprüften Behörden, Stellen und Unternehmen gelten und Zugang zu Dokumenten und Daten (ggf mit teilweiser Schwärzung) erlauben, zeitnahe Auskunftserteilung (Fristen von nicht wesentlich mehr als 2 Wochen) sicherstellen, und keine Gebühren für Anfragen und Bescheid-Anträge (analog geltendem Umweltinformationsgesetz) beinhalten. Bei berechtigten Geheimhaltungsgründen (Nationale Sicherheit, Datenschutz, Privatsphäre etc.) wäre eine Geheimhaltung nur berechtigt, wenn im konkreten Fall ein Schaden entstehen würde und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information besteht (analog Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs). Österreich hat im internationalen Vergleich unter 111 Ländern auf nationaler Ebene die schwächste Regelung für Zugang zu staatlicher Information (siehe: http://rti-rating.org/). Österreich ist die letzte Demokratie Europas, die die Amtsverschwiegenheit in der Verfassung verankert hat.
Ja
Der/die Informationsfreiheitsbeauftragte würde Bürger_innen und Behörden zur Seite stehen, die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes überwachen, bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörde schlichten und als Beschwerdeinstanz entscheiden, richtungsweisende Empfehlungen für eine transparente Verwaltung ausarbeiten und unter Umständen mit der Datenschutzbehörde kombiniert sein. Zahlreiche internationale Vorbilder von Slowenien bis Deutschland zeigen, dass eine solche unabhängige Kontrollstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Transparenz-Regeln spielt.
Nein – Klingt grundsätzlich gut. Wenn eine Schiedsstelle aber auch als Beschwerdeinstanz fungiert, werden die eigentlichen Rechtswege dadurch ausgehebelt. Recht muss Recht bleiben, aus diesem Grund hier nicht mit ja zu beantworten. Zu diskutieren aber allemal geeignet.
Gegebenenfalls kann es Schwellenwerte von einigen hundert oder wenigen tausend Euro geben, ab denen volle Transparenz herzustellen ist. Persönliche Daten und Informationen, die Betriebsgeheimnisse oder die nationale Sicherheit verletzen würden, können geschwärzt werden. Vorbilder sind hier unter anderem Hamburg, die Slowakei, Tschechien und andere europäische Länder.
Nein – Auswirkungen auf private Interessen nicht kalkulierbar
Nach über drei Jahren der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe waren die Argumente einiger Parteien, die Verhandlungspositionen der Länder, sowie die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Aktuelle Entwürfe der Gesetze, auf Basis derer verhandelt wurde, sind nicht öffentlich zugänglich.
Nein – Dann müssten politische Diskussionen in allen Bereichen konsequenterweise transparent geführt werden, was Opportunismus und Populismus nur noch weiter befeuert.
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, der mittlerweile 75 Länder angehören – zuletzt ist auch Deutschland beigetreten. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eines Mitgliedslandes entwickeln konkrete Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung, die binnen zwei Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Durch Arbeitsgruppen und bei jährlichen Konferenzen unterstützt die OGP die Vernetzung und den internationalen Erfahrungsaustausch von Verwaltung und Zivilgesellschaft. (Ein Beitritt würde einen Mitgliedsbeitrag von rund 90.000 Euro sowie ausreichende Ressourcen für die damit verbundenen Prozesse und die Verwaltung erfordern.) Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.opengovpartnership.org/about/about-ogp.
Ja
2., Landesliste NIederösterreich
Keine Email-Adresse auffindbar, Partei ignorierte wiederholte Bitte um Kontaktinformationen
Keine Antwort erhalten
1., 4 D TRAUNVIERTEL
Keine Email-Adresse auffindbar, Partei ignorierte wiederholte Bitte um Kontaktinformationen
Keine Antwort erhalten
2., Landesliste Tirol
Keine Email-Adresse auffindbar, Partei ignorierte wiederholte Bitte um Kontaktinformationen
Keine Antwort erhalten
Antwort für alle Kandidatinnen und Kandidaten der Partei
Ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde für alle vom Rechnungshof geprüften Behörden, Stellen und Unternehmen gelten und Zugang zu Dokumenten und Daten (ggf mit teilweiser Schwärzung) erlauben, zeitnahe Auskunftserteilung (Fristen von nicht wesentlich mehr als 2 Wochen) sicherstellen, und keine Gebühren für Anfragen und Bescheid-Anträge (analog geltendem Umweltinformationsgesetz) beinhalten. Bei berechtigten Geheimhaltungsgründen (Nationale Sicherheit, Datenschutz, Privatsphäre etc.) wäre eine Geheimhaltung nur berechtigt, wenn im konkreten Fall ein Schaden entstehen würde und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information besteht (analog Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs). Österreich hat im internationalen Vergleich unter 111 Ländern auf nationaler Ebene die schwächste Regelung für Zugang zu staatlicher Information (siehe: http://rti-rating.org/). Österreich ist die letzte Demokratie Europas, die die Amtsverschwiegenheit in der Verfassung verankert hat.
Ja – Wir haben uns als Volkspartei stets für die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und die verfassungsrechtliche Verankerung eines Grundrechts auf Zugang zu Information ausgesprochen. Bereits im Dezember 2014 wurde eine entsprechende Regierungsvorlage beschlossen. Das von der Bundesregierung verabschiedete Paket enthielt auch die Verpflichtung staatlicher Behörden, Informationen von allgemeinem Interesse auch ohne Anfrage proaktiv zu veröffentlichen.
Der/die Informationsfreiheitsbeauftragte würde Bürger_innen und Behörden zur Seite stehen, die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes überwachen, bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörde schlichten und als Beschwerdeinstanz entscheiden, richtungsweisende Empfehlungen für eine transparente Verwaltung ausarbeiten und unter Umständen mit der Datenschutzbehörde kombiniert sein. Zahlreiche internationale Vorbilder von Slowenien bis Deutschland zeigen, dass eine solche unabhängige Kontrollstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Transparenz-Regeln spielt.
Nein – Mit den Verwaltungsgerichten haben wir bereits jetzt eine unabhängige Kontrollstelle, wir brauchen daher keinen eigenen Beauftragten, dessen Einrichtung nur zusätzliche Bürokratie und Kosten bedeuten würde.
Gegebenenfalls kann es Schwellenwerte von einigen hundert oder wenigen tausend Euro geben, ab denen volle Transparenz herzustellen ist. Persönliche Daten und Informationen, die Betriebsgeheimnisse oder die nationale Sicherheit verletzen würden, können geschwärzt werden. Vorbilder sind hier unter anderem Hamburg, die Slowakei, Tschechien und andere europäische Länder.
Ja – Das von der Bundesregierung beschlossene Transparenzpaket enthielt auch die Verpflichtung staatlicher Behörden, Informationen von allgemeinem Interesse auch ohne Anfrage proaktiv zu veröffentlichen. Bei Verträgen gilt es berücksichtigungswürdige Interessen des Vertragspartners abzuwägen. Die Gültigkeit von Verträgen an deren Veröffentlichung zu knüpfen erscheint jedoch problematisch.
Nach über drei Jahren der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe waren die Argumente einiger Parteien, die Verhandlungspositionen der Länder, sowie die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Aktuelle Entwürfe der Gesetze, auf Basis derer verhandelt wurde, sind nicht öffentlich zugänglich.
Ja – Die Positionen der einzelnen Parteien sind über die Medien bereits öffentlich. Der zuständige Ausschuss des NR kann beschließen, die Verhandlungen öffentlich durchzuführen, die Sitzungen des NR sind öffentlich.
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, der mittlerweile 75 Länder angehören – zuletzt ist auch Deutschland beigetreten. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eines Mitgliedslandes entwickeln konkrete Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung, die binnen zwei Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Durch Arbeitsgruppen und bei jährlichen Konferenzen unterstützt die OGP die Vernetzung und den internationalen Erfahrungsaustausch von Verwaltung und Zivilgesellschaft. (Ein Beitritt würde einen Mitgliedsbeitrag von rund 90.000 Euro sowie ausreichende Ressourcen für die damit verbundenen Prozesse und die Verwaltung erfordern.) Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.opengovpartnership.org/about/about-ogp.
Nein – Wir haben klare Vorstellungen wie die Informationsfreiheit in Österreich im Einklang mit internationalen Standards umgesetzt werden soll. Weitere Mitgliedschaften in internationalen Organisationen müssen einen erkennbaren Vorteil für Österreich erbringen und dürfen kein zusätzliches Aufblähen der Verwaltungsarbeit bedeuten.
3., Bundesliste
Keine Email-Adresse auffindbar, Partei ignorierte wiederholte Bitte um Kontaktinformationen
Keine Antwort erhalten
4., Bundesliste
Keine Email-Adresse auffindbar, Partei ignorierte wiederholte Bitte um Kontaktinformationen
Keine Antwort erhalten
9., Bundesliste
Keine Email-Adresse auffindbar, Partei ignorierte wiederholte Bitte um Kontaktinformationen
Keine Antwort erhalten
1., Landesliste Wien
Keine Email-Adresse auffindbar, Partei ignorierte wiederholte Bitte um Kontaktinformationen
Keine Antwort erhalten
2., Landesliste Wien
Keine Email-Adresse auffindbar, Partei ignorierte wiederholte Bitte um Kontaktinformationen
Keine Antwort erhalten
Antwort für alle Kandidatinnen und Kandidaten der Partei
Ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde für alle vom Rechnungshof geprüften Behörden, Stellen und Unternehmen gelten und Zugang zu Dokumenten und Daten (ggf mit teilweiser Schwärzung) erlauben, zeitnahe Auskunftserteilung (Fristen von nicht wesentlich mehr als 2 Wochen) sicherstellen, und keine Gebühren für Anfragen und Bescheid-Anträge (analog geltendem Umweltinformationsgesetz) beinhalten. Bei berechtigten Geheimhaltungsgründen (Nationale Sicherheit, Datenschutz, Privatsphäre etc.) wäre eine Geheimhaltung nur berechtigt, wenn im konkreten Fall ein Schaden entstehen würde und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information besteht (analog Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs). Österreich hat im internationalen Vergleich unter 111 Ländern auf nationaler Ebene die schwächste Regelung für Zugang zu staatlicher Information (siehe: http://rti-rating.org/). Österreich ist die letzte Demokratie Europas, die die Amtsverschwiegenheit in der Verfassung verankert hat.
Ja – Wir NEOS stehen seit jeher für Informationsfreiheit und die Abschaffung des Amtsgeheimnisses. Ein entsprechender Gesetzesentwurf zu einem Informationsfreiheits-BVG wurde von uns im Nationalrat eingebracht aber leider von den Regierungsfraktionen mehrmals vertagt. Natürlich muss es gewisse Bereiche geben, die von dieser Informationspflicht ausgenommen werden. Darunter fallen z.B: Datenschutzinteressen Dritter nach dem DSG, militärische Landesverteidigung, Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder wichtige außenpolitische Interessen der Republik. Die Bürger_innen haben aber grundsätzlich ein Recht auf Information. Insbesondere in Zeiten, in denen der Staat selbst immer mehr Informationen über die Bürger haben möchte. Wir brauchen einen gläsernen Staat, nicht den gläsernen Bürger.
Der/die Informationsfreiheitsbeauftragte würde Bürger_innen und Behörden zur Seite stehen, die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes überwachen, bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörde schlichten und als Beschwerdeinstanz entscheiden, richtungsweisende Empfehlungen für eine transparente Verwaltung ausarbeiten und unter Umständen mit der Datenschutzbehörde kombiniert sein. Zahlreiche internationale Vorbilder von Slowenien bis Deutschland zeigen, dass eine solche unabhängige Kontrollstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Transparenz-Regeln spielt.
Ja – Wir unterstützen die Einrichtung eines Informationsfreiheitsbeauftragten bzw. einer Ombudsstelle, die als vermittelnde Schnittstelle zwischen Behörde und Bürger fungieren und unbürokratische Hilfe leisten könnte.
Gegebenenfalls kann es Schwellenwerte von einigen hundert oder wenigen tausend Euro geben, ab denen volle Transparenz herzustellen ist. Persönliche Daten und Informationen, die Betriebsgeheimnisse oder die nationale Sicherheit verletzen würden, können geschwärzt werden. Vorbilder sind hier unter anderem Hamburg, die Slowakei, Tschechien und andere europäische Länder.
Ja
Nach über drei Jahren der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe waren die Argumente einiger Parteien, die Verhandlungspositionen der Länder, sowie die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Aktuelle Entwürfe der Gesetze, auf Basis derer verhandelt wurde, sind nicht öffentlich zugänglich.
Ja – Ja, die stärkere Einbindung der Zivilgesellschaft und ein transparenter Verhandlungsprozess wären ein wichtiges Zeichen und würden der Öffentlichkeit klarmachen, welche Fraktionen tatsächlich Informationsfreiheit wollen und welche lediglich Lippenbekenntnisse abliefern.
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, der mittlerweile 75 Länder angehören – zuletzt ist auch Deutschland beigetreten. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eines Mitgliedslandes entwickeln konkrete Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung, die binnen zwei Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Durch Arbeitsgruppen und bei jährlichen Konferenzen unterstützt die OGP die Vernetzung und den internationalen Erfahrungsaustausch von Verwaltung und Zivilgesellschaft. (Ein Beitritt würde einen Mitgliedsbeitrag von rund 90.000 Euro sowie ausreichende Ressourcen für die damit verbundenen Prozesse und die Verwaltung erfordern.) Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.opengovpartnership.org/about/about-ogp.
Ja – Wir denken, dass ein Beitritt zur OGP ein wichtiger Schritt und wichtiges Zeichen für eine offene, transparente Verwaltung wäre. Aus diesem Grund haben wir auch in diesem Jahr auch eine entsprechende parlamentarische Anfrage an den Bundeskanzler gestellt: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_13659/index.shtml.
1., Bundesliste
Ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde für alle vom Rechnungshof geprüften Behörden, Stellen und Unternehmen gelten und Zugang zu Dokumenten und Daten (ggf mit teilweiser Schwärzung) erlauben, zeitnahe Auskunftserteilung (Fristen von nicht wesentlich mehr als 2 Wochen) sicherstellen, und keine Gebühren für Anfragen und Bescheid-Anträge (analog geltendem Umweltinformationsgesetz) beinhalten. Bei berechtigten Geheimhaltungsgründen (Nationale Sicherheit, Datenschutz, Privatsphäre etc.) wäre eine Geheimhaltung nur berechtigt, wenn im konkreten Fall ein Schaden entstehen würde und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information besteht (analog Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs). Österreich hat im internationalen Vergleich unter 111 Ländern auf nationaler Ebene die schwächste Regelung für Zugang zu staatlicher Information (siehe: http://rti-rating.org/). Österreich ist die letzte Demokratie Europas, die die Amtsverschwiegenheit in der Verfassung verankert hat.
Ja – Wir NEOS stehen seit jeher für Informationsfreiheit und die Abschaffung des Amtsgeheimnisses. Ein entsprechender Gesetzesentwurf zu einem Informationsfreiheits-BVG wurde von uns im Nationalrat eingebracht aber leider von den Regierungsfraktionen mehrmals vertagt. Natürlich muss es gewisse Bereiche geben, die von dieser Informationspflicht ausgenommen werden. Darunter fallen z.B: Datenschutzinteressen Dritter nach dem DSG, militärische Landesverteidigung, Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder wichtige außenpolitische Interessen der Republik. Die Bürger_innen haben aber grundsätzlich ein Recht auf Information. Insbesondere in Zeiten, in denen der Staat selbst immer mehr Informationen über die Bürger haben möchte. Wir brauchen einen gläsernen Staat, nicht den gläsernen Bürger.
Der/die Informationsfreiheitsbeauftragte würde Bürger_innen und Behörden zur Seite stehen, die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes überwachen, bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörde schlichten und als Beschwerdeinstanz entscheiden, richtungsweisende Empfehlungen für eine transparente Verwaltung ausarbeiten und unter Umständen mit der Datenschutzbehörde kombiniert sein. Zahlreiche internationale Vorbilder von Slowenien bis Deutschland zeigen, dass eine solche unabhängige Kontrollstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Transparenz-Regeln spielt.
Ja – Wir unterstützen die Einrichtung eines Informationsfreiheitsbeauftragten bzw. einer Ombudsstelle, die als vermittelnde Schnittstelle zwischen Behörde und Bürger fungieren und unbürokratische Hilfe leisten könnte.
Gegebenenfalls kann es Schwellenwerte von einigen hundert oder wenigen tausend Euro geben, ab denen volle Transparenz herzustellen ist. Persönliche Daten und Informationen, die Betriebsgeheimnisse oder die nationale Sicherheit verletzen würden, können geschwärzt werden. Vorbilder sind hier unter anderem Hamburg, die Slowakei, Tschechien und andere europäische Länder.
Ja
Nach über drei Jahren der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe waren die Argumente einiger Parteien, die Verhandlungspositionen der Länder, sowie die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Aktuelle Entwürfe der Gesetze, auf Basis derer verhandelt wurde, sind nicht öffentlich zugänglich.
Ja – Ja, die stärkere Einbindung der Zivilgesellschaft und ein transparenter Verhandlungsprozess wären ein wichtiges Zeichen und würden der Öffentlichkeit klarmachen, welche Fraktionen tatsächlich Informationsfreiheit wollen und welche lediglich Lippenbekenntnisse abliefern.
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, der mittlerweile 75 Länder angehören – zuletzt ist auch Deutschland beigetreten. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eines Mitgliedslandes entwickeln konkrete Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung, die binnen zwei Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Durch Arbeitsgruppen und bei jährlichen Konferenzen unterstützt die OGP die Vernetzung und den internationalen Erfahrungsaustausch von Verwaltung und Zivilgesellschaft. (Ein Beitritt würde einen Mitgliedsbeitrag von rund 90.000 Euro sowie ausreichende Ressourcen für die damit verbundenen Prozesse und die Verwaltung erfordern.) Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.opengovpartnership.org/about/about-ogp.
Ja – Wir denken, dass ein Beitritt zur OGP ein wichtiger Schritt und wichtiges Zeichen für eine offene, transparente Verwaltung wäre. Aus diesem Grund haben wir auch in diesem Jahr auch eine entsprechende parlamentarische Anfrage an den Bundeskanzler gestellt: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_13659/index.shtml.
3., Bundesliste
Ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde für alle vom Rechnungshof geprüften Behörden, Stellen und Unternehmen gelten und Zugang zu Dokumenten und Daten (ggf mit teilweiser Schwärzung) erlauben, zeitnahe Auskunftserteilung (Fristen von nicht wesentlich mehr als 2 Wochen) sicherstellen, und keine Gebühren für Anfragen und Bescheid-Anträge (analog geltendem Umweltinformationsgesetz) beinhalten. Bei berechtigten Geheimhaltungsgründen (Nationale Sicherheit, Datenschutz, Privatsphäre etc.) wäre eine Geheimhaltung nur berechtigt, wenn im konkreten Fall ein Schaden entstehen würde und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information besteht (analog Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs). Österreich hat im internationalen Vergleich unter 111 Ländern auf nationaler Ebene die schwächste Regelung für Zugang zu staatlicher Information (siehe: http://rti-rating.org/). Österreich ist die letzte Demokratie Europas, die die Amtsverschwiegenheit in der Verfassung verankert hat.
Ja – Wir NEOS stehen seit jeher für Informationsfreiheit und die Abschaffung des Amtsgeheimnisses. Ein entsprechender Gesetzesentwurf zu einem Informationsfreiheits-BVG wurde von uns im Nationalrat eingebracht aber leider von den Regierungsfraktionen mehrmals vertagt. Natürlich muss es gewisse Bereiche geben, die von dieser Informationspflicht ausgenommen werden. Darunter fallen z.B: Datenschutzinteressen Dritter nach dem DSG, militärische Landesverteidigung, Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder wichtige außenpolitische Interessen der Republik. Die Bürger_innen haben aber grundsätzlich ein Recht auf Information. Insbesondere in Zeiten, in denen der Staat selbst immer mehr Informationen über die Bürger haben möchte. Wir brauchen einen gläsernen Staat, nicht den gläsernen Bürger.
Der/die Informationsfreiheitsbeauftragte würde Bürger_innen und Behörden zur Seite stehen, die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes überwachen, bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörde schlichten und als Beschwerdeinstanz entscheiden, richtungsweisende Empfehlungen für eine transparente Verwaltung ausarbeiten und unter Umständen mit der Datenschutzbehörde kombiniert sein. Zahlreiche internationale Vorbilder von Slowenien bis Deutschland zeigen, dass eine solche unabhängige Kontrollstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Transparenz-Regeln spielt.
Ja – Wir unterstützen die Einrichtung eines Informationsfreiheitsbeauftragten bzw. einer Ombudsstelle, die als vermittelnde Schnittstelle zwischen Behörde und Bürger_innen fungieren und unbürokratische Hilfe leisten könnte.
Gegebenenfalls kann es Schwellenwerte von einigen hundert oder wenigen tausend Euro geben, ab denen volle Transparenz herzustellen ist. Persönliche Daten und Informationen, die Betriebsgeheimnisse oder die nationale Sicherheit verletzen würden, können geschwärzt werden. Vorbilder sind hier unter anderem Hamburg, die Slowakei, Tschechien und andere europäische Länder.
Ja
Nach über drei Jahren der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe waren die Argumente einiger Parteien, die Verhandlungspositionen der Länder, sowie die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Aktuelle Entwürfe der Gesetze, auf Basis derer verhandelt wurde, sind nicht öffentlich zugänglich.
Ja – Ja, die stärkere Einbindung der Zivilgesellschaft und ein transparenter Verhandlungsprozess wären ein wichtiges Zeichen und würden der Öffentlichkeit klarmachen, welche Fraktionen tatsächlich Informationsfreiheit wollen und welche lediglich Lippenbekenntnisse abliefern.
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, der mittlerweile 75 Länder angehören – zuletzt ist auch Deutschland beigetreten. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eines Mitgliedslandes entwickeln konkrete Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung, die binnen zwei Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Durch Arbeitsgruppen und bei jährlichen Konferenzen unterstützt die OGP die Vernetzung und den internationalen Erfahrungsaustausch von Verwaltung und Zivilgesellschaft. (Ein Beitritt würde einen Mitgliedsbeitrag von rund 90.000 Euro sowie ausreichende Ressourcen für die damit verbundenen Prozesse und die Verwaltung erfordern.) Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.opengovpartnership.org/about/about-ogp.
Ja – Wir denken, dass ein Beitritt zur OGP ein wichtiger Schritt und wichtiges Zeichen für eine offene, transparente Verwaltung wäre. Aus diesem Grund haben wir auch in diesem Jahr auch eine entsprechende parlamentarische Anfrage an den Bundeskanzler gestellt: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_13659/index.shtml.
5., Bundesliste
Ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde für alle vom Rechnungshof geprüften Behörden, Stellen und Unternehmen gelten und Zugang zu Dokumenten und Daten (ggf mit teilweiser Schwärzung) erlauben, zeitnahe Auskunftserteilung (Fristen von nicht wesentlich mehr als 2 Wochen) sicherstellen, und keine Gebühren für Anfragen und Bescheid-Anträge (analog geltendem Umweltinformationsgesetz) beinhalten. Bei berechtigten Geheimhaltungsgründen (Nationale Sicherheit, Datenschutz, Privatsphäre etc.) wäre eine Geheimhaltung nur berechtigt, wenn im konkreten Fall ein Schaden entstehen würde und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information besteht (analog Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs). Österreich hat im internationalen Vergleich unter 111 Ländern auf nationaler Ebene die schwächste Regelung für Zugang zu staatlicher Information (siehe: http://rti-rating.org/). Österreich ist die letzte Demokratie Europas, die die Amtsverschwiegenheit in der Verfassung verankert hat.
Ja – NEOS stehen seit jeher für Informationsfreiheit und die Abschaffung des Amtsgeheimnisses. Ein entsprechender Gesetzesentwurf zu einem Informationsfreiheits-BVG wurde von uns im Nationalrat eingebracht aber leider von den Regierungsfraktionen mehrmals vertagt. Natürlich muss es gewisse Bereiche geben, die von dieser Informationspflicht ausgenommen werden. Darunter fallen z.B: Datenschutzinteressen Dritter nach dem DSG, militärische Landesverteidigung, Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder wichtige außenpolitische Interessen der Republik. Die Bürger_innen haben aber grundsätzlich ein Recht auf Information. Insbesondere in Zeiten, in denen der Staat selbst immer mehr Informationen über die Bürger haben möchte. Wir brauchen einen gläsernen Staat, nicht den gläsernen Bürger.
Der/die Informationsfreiheitsbeauftragte würde Bürger_innen und Behörden zur Seite stehen, die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes überwachen, bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörde schlichten und als Beschwerdeinstanz entscheiden, richtungsweisende Empfehlungen für eine transparente Verwaltung ausarbeiten und unter Umständen mit der Datenschutzbehörde kombiniert sein. Zahlreiche internationale Vorbilder von Slowenien bis Deutschland zeigen, dass eine solche unabhängige Kontrollstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Transparenz-Regeln spielt.
Ja – Wir unterstützen die Einrichtung eines Informationsfreiheitsbeauftragten bzw. einer Ombudsstelle, die als vermittelnde Schnittstelle zwischen Behörde und Bürger fungieren und unbürokratische Hilfe leisten könnte.
Gegebenenfalls kann es Schwellenwerte von einigen hundert oder wenigen tausend Euro geben, ab denen volle Transparenz herzustellen ist. Persönliche Daten und Informationen, die Betriebsgeheimnisse oder die nationale Sicherheit verletzen würden, können geschwärzt werden. Vorbilder sind hier unter anderem Hamburg, die Slowakei, Tschechien und andere europäische Länder.
Ja
Nach über drei Jahren der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe waren die Argumente einiger Parteien, die Verhandlungspositionen der Länder, sowie die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Aktuelle Entwürfe der Gesetze, auf Basis derer verhandelt wurde, sind nicht öffentlich zugänglich.
Ja – eine stärkere Einbindung der Zivilgesellschaft und ein transparenter Verhandlungsprozess wären ein wichtiges Zeichen und würden der Öffentlichkeit klarmachen, welche Fraktionen tatsächlich Informationsfreiheit wollen und welche lediglich Lippenbekenntnisse abliefern.
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, der mittlerweile 75 Länder angehören – zuletzt ist auch Deutschland beigetreten. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eines Mitgliedslandes entwickeln konkrete Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung, die binnen zwei Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Durch Arbeitsgruppen und bei jährlichen Konferenzen unterstützt die OGP die Vernetzung und den internationalen Erfahrungsaustausch von Verwaltung und Zivilgesellschaft. (Ein Beitritt würde einen Mitgliedsbeitrag von rund 90.000 Euro sowie ausreichende Ressourcen für die damit verbundenen Prozesse und die Verwaltung erfordern.) Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.opengovpartnership.org/about/about-ogp.
Ja – Wir denken, dass ein Beitritt zur OGP ein wichtiger Schritt und wichtiges Zeichen für eine offene, transparente Verwaltung wäre. Aus diesem Grund haben wir auch in diesem Jahr auch eine entsprechende parlamentarische Anfrage an den Bundeskanzler gestellt: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_13659/index.shtml.
6., Bundesliste
Ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde für alle vom Rechnungshof geprüften Behörden, Stellen und Unternehmen gelten und Zugang zu Dokumenten und Daten (ggf mit teilweiser Schwärzung) erlauben, zeitnahe Auskunftserteilung (Fristen von nicht wesentlich mehr als 2 Wochen) sicherstellen, und keine Gebühren für Anfragen und Bescheid-Anträge (analog geltendem Umweltinformationsgesetz) beinhalten. Bei berechtigten Geheimhaltungsgründen (Nationale Sicherheit, Datenschutz, Privatsphäre etc.) wäre eine Geheimhaltung nur berechtigt, wenn im konkreten Fall ein Schaden entstehen würde und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information besteht (analog Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs). Österreich hat im internationalen Vergleich unter 111 Ländern auf nationaler Ebene die schwächste Regelung für Zugang zu staatlicher Information (siehe: http://rti-rating.org/). Österreich ist die letzte Demokratie Europas, die die Amtsverschwiegenheit in der Verfassung verankert hat.
Ja – Wir NEOS stehen seit jeher für Informationsfreiheit und die Abschaffung des Amtsgeheimnisses. Ein entsprechender Gesetzesentwurf zu einem Informationsfreiheits-BVG wurde von uns im Nationalrat eingebracht aber leider von den Regierungsfraktionen mehrmals vertagt. Natürlich muss es gewisse Bereiche geben, die von dieser Informationspflicht ausgenommen werden. Darunter fallen z.B: Datenschutzinteressen Dritter nach dem DSG, militärische Landesverteidigung, Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder wichtige außenpolitische Interessen der Republik. Die Bürger_innen haben aber grundsätzlich ein Recht auf Information. Insbesondere in Zeiten, in denen der Staat selbst immer mehr Informationen über die Bürger haben möchte. Wir brauchen einen gläsernen Staat, nicht den gläsernen Bürger.
Der/die Informationsfreiheitsbeauftragte würde Bürger_innen und Behörden zur Seite stehen, die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes überwachen, bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörde schlichten und als Beschwerdeinstanz entscheiden, richtungsweisende Empfehlungen für eine transparente Verwaltung ausarbeiten und unter Umständen mit der Datenschutzbehörde kombiniert sein. Zahlreiche internationale Vorbilder von Slowenien bis Deutschland zeigen, dass eine solche unabhängige Kontrollstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Transparenz-Regeln spielt.
Ja – Wir unterstützen die Einrichtung eines Informationsfreiheitsbeauftragten bzw. einer Ombudsstelle, die als vermittelnde Schnittstelle zwischen Behörde und Bürger fungieren und unbürokratische Hilfe leisten könnte.
Gegebenenfalls kann es Schwellenwerte von einigen hundert oder wenigen tausend Euro geben, ab denen volle Transparenz herzustellen ist. Persönliche Daten und Informationen, die Betriebsgeheimnisse oder die nationale Sicherheit verletzen würden, können geschwärzt werden. Vorbilder sind hier unter anderem Hamburg, die Slowakei, Tschechien und andere europäische Länder.
Ja
Nach über drei Jahren der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe waren die Argumente einiger Parteien, die Verhandlungspositionen der Länder, sowie die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Aktuelle Entwürfe der Gesetze, auf Basis derer verhandelt wurde, sind nicht öffentlich zugänglich.
Ja – Ja, die stärkere Einbindung der Zivilgesellschaft und ein transparenter Verhandlungsprozess wären ein wichtiges Zeichen und würden der Öffentlichkeit klarmachen, welche Fraktionen tatsächlich Informationsfreiheit wollen und welche lediglich Lippenbekenntnisse abliefern.
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, der mittlerweile 75 Länder angehören – zuletzt ist auch Deutschland beigetreten. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eines Mitgliedslandes entwickeln konkrete Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung, die binnen zwei Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Durch Arbeitsgruppen und bei jährlichen Konferenzen unterstützt die OGP die Vernetzung und den internationalen Erfahrungsaustausch von Verwaltung und Zivilgesellschaft. (Ein Beitritt würde einen Mitgliedsbeitrag von rund 90.000 Euro sowie ausreichende Ressourcen für die damit verbundenen Prozesse und die Verwaltung erfordern.) Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.opengovpartnership.org/about/about-ogp.
Ja – Wir denken, dass ein Beitritt zur OGP ein wichtiger Schritt und wichtiges Zeichen für eine offene, transparente Verwaltung wäre. Aus diesem Grund haben wir auch in diesem Jahr auch eine entsprechende parlamentarische Anfrage an den Bundeskanzler gestellt: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_13659/index.shtml.
8., Bundesliste
Ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde für alle vom Rechnungshof geprüften Behörden, Stellen und Unternehmen gelten und Zugang zu Dokumenten und Daten (ggf mit teilweiser Schwärzung) erlauben, zeitnahe Auskunftserteilung (Fristen von nicht wesentlich mehr als 2 Wochen) sicherstellen, und keine Gebühren für Anfragen und Bescheid-Anträge (analog geltendem Umweltinformationsgesetz) beinhalten. Bei berechtigten Geheimhaltungsgründen (Nationale Sicherheit, Datenschutz, Privatsphäre etc.) wäre eine Geheimhaltung nur berechtigt, wenn im konkreten Fall ein Schaden entstehen würde und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information besteht (analog Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs). Österreich hat im internationalen Vergleich unter 111 Ländern auf nationaler Ebene die schwächste Regelung für Zugang zu staatlicher Information (siehe: http://rti-rating.org/). Österreich ist die letzte Demokratie Europas, die die Amtsverschwiegenheit in der Verfassung verankert hat.
Ja
Der/die Informationsfreiheitsbeauftragte würde Bürger_innen und Behörden zur Seite stehen, die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes überwachen, bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörde schlichten und als Beschwerdeinstanz entscheiden, richtungsweisende Empfehlungen für eine transparente Verwaltung ausarbeiten und unter Umständen mit der Datenschutzbehörde kombiniert sein. Zahlreiche internationale Vorbilder von Slowenien bis Deutschland zeigen, dass eine solche unabhängige Kontrollstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Transparenz-Regeln spielt.
Ja
Gegebenenfalls kann es Schwellenwerte von einigen hundert oder wenigen tausend Euro geben, ab denen volle Transparenz herzustellen ist. Persönliche Daten und Informationen, die Betriebsgeheimnisse oder die nationale Sicherheit verletzen würden, können geschwärzt werden. Vorbilder sind hier unter anderem Hamburg, die Slowakei, Tschechien und andere europäische Länder.
Ja
Nach über drei Jahren der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe waren die Argumente einiger Parteien, die Verhandlungspositionen der Länder, sowie die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Aktuelle Entwürfe der Gesetze, auf Basis derer verhandelt wurde, sind nicht öffentlich zugänglich.
Ja
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, der mittlerweile 75 Länder angehören – zuletzt ist auch Deutschland beigetreten. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eines Mitgliedslandes entwickeln konkrete Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung, die binnen zwei Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Durch Arbeitsgruppen und bei jährlichen Konferenzen unterstützt die OGP die Vernetzung und den internationalen Erfahrungsaustausch von Verwaltung und Zivilgesellschaft. (Ein Beitritt würde einen Mitgliedsbeitrag von rund 90.000 Euro sowie ausreichende Ressourcen für die damit verbundenen Prozesse und die Verwaltung erfordern.) Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.opengovpartnership.org/about/about-ogp.
Ja
10., Bundesliste
Ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde für alle vom Rechnungshof geprüften Behörden, Stellen und Unternehmen gelten und Zugang zu Dokumenten und Daten (ggf mit teilweiser Schwärzung) erlauben, zeitnahe Auskunftserteilung (Fristen von nicht wesentlich mehr als 2 Wochen) sicherstellen, und keine Gebühren für Anfragen und Bescheid-Anträge (analog geltendem Umweltinformationsgesetz) beinhalten. Bei berechtigten Geheimhaltungsgründen (Nationale Sicherheit, Datenschutz, Privatsphäre etc.) wäre eine Geheimhaltung nur berechtigt, wenn im konkreten Fall ein Schaden entstehen würde und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information besteht (analog Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs). Österreich hat im internationalen Vergleich unter 111 Ländern auf nationaler Ebene die schwächste Regelung für Zugang zu staatlicher Information (siehe: http://rti-rating.org/). Österreich ist die letzte Demokratie Europas, die die Amtsverschwiegenheit in der Verfassung verankert hat.
Ja – NEOS stehen seit jeher für Informationsfreiheit und die Abschaffung des Amtsgeheimnisses. Wir brauchen einen gläsernen Staat, nicht gläserne Bürger_innen. (Ausnahmen vgl. oben)
Der/die Informationsfreiheitsbeauftragte würde Bürger_innen und Behörden zur Seite stehen, die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes überwachen, bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörde schlichten und als Beschwerdeinstanz entscheiden, richtungsweisende Empfehlungen für eine transparente Verwaltung ausarbeiten und unter Umständen mit der Datenschutzbehörde kombiniert sein. Zahlreiche internationale Vorbilder von Slowenien bis Deutschland zeigen, dass eine solche unabhängige Kontrollstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Transparenz-Regeln spielt.
Ja
Gegebenenfalls kann es Schwellenwerte von einigen hundert oder wenigen tausend Euro geben, ab denen volle Transparenz herzustellen ist. Persönliche Daten und Informationen, die Betriebsgeheimnisse oder die nationale Sicherheit verletzen würden, können geschwärzt werden. Vorbilder sind hier unter anderem Hamburg, die Slowakei, Tschechien und andere europäische Länder.
Ja
Nach über drei Jahren der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe waren die Argumente einiger Parteien, die Verhandlungspositionen der Länder, sowie die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Aktuelle Entwürfe der Gesetze, auf Basis derer verhandelt wurde, sind nicht öffentlich zugänglich.
Ja
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, der mittlerweile 75 Länder angehören – zuletzt ist auch Deutschland beigetreten. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eines Mitgliedslandes entwickeln konkrete Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung, die binnen zwei Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Durch Arbeitsgruppen und bei jährlichen Konferenzen unterstützt die OGP die Vernetzung und den internationalen Erfahrungsaustausch von Verwaltung und Zivilgesellschaft. (Ein Beitritt würde einen Mitgliedsbeitrag von rund 90.000 Euro sowie ausreichende Ressourcen für die damit verbundenen Prozesse und die Verwaltung erfordern.) Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.opengovpartnership.org/about/about-ogp.
Ja – Ein Beitritt zur OGP ein wichtiger Schritt und wichtiges Zeichen für eine offene, transparente Verwaltung wäre. NEOS hat in diesem Jahr eine entsprechende parlamentarische Anfrage an den Bundeskanzler gestellt: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_13659/index.shtml.
1., Landesliste Niederösterreich
Ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde für alle vom Rechnungshof geprüften Behörden, Stellen und Unternehmen gelten und Zugang zu Dokumenten und Daten (ggf mit teilweiser Schwärzung) erlauben, zeitnahe Auskunftserteilung (Fristen von nicht wesentlich mehr als 2 Wochen) sicherstellen, und keine Gebühren für Anfragen und Bescheid-Anträge (analog geltendem Umweltinformationsgesetz) beinhalten. Bei berechtigten Geheimhaltungsgründen (Nationale Sicherheit, Datenschutz, Privatsphäre etc.) wäre eine Geheimhaltung nur berechtigt, wenn im konkreten Fall ein Schaden entstehen würde und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information besteht (analog Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs). Österreich hat im internationalen Vergleich unter 111 Ländern auf nationaler Ebene die schwächste Regelung für Zugang zu staatlicher Information (siehe: http://rti-rating.org/). Österreich ist die letzte Demokratie Europas, die die Amtsverschwiegenheit in der Verfassung verankert hat.
Ja – Wir NEOS stehen seit jeher für Informationsfreiheit und die Abschaffung des Amtsgeheimnisses. Ein entsprechender Gesetzesentwurf zu einem Informationsfreiheits-BVG wurde von uns im Nationalrat eingebracht aber leider von den Regierungsfraktionen mehrmals vertagt. Natürlich muss es gewisse Bereiche geben, die von dieser Informationspflicht ausgenommen werden. Darunter fallen z.B: Datenschutzinteressen Dritter nach dem DSG, militärische Landesverteidigung, Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder wichtige außenpolitische Interessen der Republik. Die Bürger_innen haben aber grundsätzlich ein Recht auf Information. Insbesondere in Zeiten, in denen der Staat selbst immer mehr Informationen über die Bürger haben möchte. Wir brauchen einen gläsernen Staat, nicht den gläsernen Bürger.
Der/die Informationsfreiheitsbeauftragte würde Bürger_innen und Behörden zur Seite stehen, die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes überwachen, bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörde schlichten und als Beschwerdeinstanz entscheiden, richtungsweisende Empfehlungen für eine transparente Verwaltung ausarbeiten und unter Umständen mit der Datenschutzbehörde kombiniert sein. Zahlreiche internationale Vorbilder von Slowenien bis Deutschland zeigen, dass eine solche unabhängige Kontrollstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Transparenz-Regeln spielt.
Ja – Wir unterstützen die Einrichtung eines Informationsfreiheitsbeauftragten bzw. einer Ombudsstelle, die als vermittelnde Schnittstelle zwischen Behörde und Bürger fungieren und unbürokratische Hilfe leisten könnte.
Gegebenenfalls kann es Schwellenwerte von einigen hundert oder wenigen tausend Euro geben, ab denen volle Transparenz herzustellen ist. Persönliche Daten und Informationen, die Betriebsgeheimnisse oder die nationale Sicherheit verletzen würden, können geschwärzt werden. Vorbilder sind hier unter anderem Hamburg, die Slowakei, Tschechien und andere europäische Länder.
Ja
Nach über drei Jahren der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe waren die Argumente einiger Parteien, die Verhandlungspositionen der Länder, sowie die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Aktuelle Entwürfe der Gesetze, auf Basis derer verhandelt wurde, sind nicht öffentlich zugänglich.
Ja – Ja, die stärkere Einbindung der Zivilgesellschaft und ein transparenter Verhandlungsprozess wären ein wichtiges Zeichen und würden der Öffentlichkeit klarmachen, welche Fraktionen tatsächlich Informationsfreiheit wollen und welche lediglich Lippenbekenntnisse abliefern.
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, der mittlerweile 75 Länder angehören – zuletzt ist auch Deutschland beigetreten. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eines Mitgliedslandes entwickeln konkrete Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung, die binnen zwei Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Durch Arbeitsgruppen und bei jährlichen Konferenzen unterstützt die OGP die Vernetzung und den internationalen Erfahrungsaustausch von Verwaltung und Zivilgesellschaft. (Ein Beitritt würde einen Mitgliedsbeitrag von rund 90.000 Euro sowie ausreichende Ressourcen für die damit verbundenen Prozesse und die Verwaltung erfordern.) Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.opengovpartnership.org/about/about-ogp.
Ja – Wir denken, dass ein Beitritt zur OGP ein wichtiger Schritt und wichtiges Zeichen für eine offene, transparente Verwaltung wäre. Aus diesem Grund haben wir auch in diesem Jahr auch eine entsprechende parlamentarische Anfrage an den Bundeskanzler gestellt: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_13659/index.shtml.
2., Landesliste Oberösterreich
Ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde für alle vom Rechnungshof geprüften Behörden, Stellen und Unternehmen gelten und Zugang zu Dokumenten und Daten (ggf mit teilweiser Schwärzung) erlauben, zeitnahe Auskunftserteilung (Fristen von nicht wesentlich mehr als 2 Wochen) sicherstellen, und keine Gebühren für Anfragen und Bescheid-Anträge (analog geltendem Umweltinformationsgesetz) beinhalten. Bei berechtigten Geheimhaltungsgründen (Nationale Sicherheit, Datenschutz, Privatsphäre etc.) wäre eine Geheimhaltung nur berechtigt, wenn im konkreten Fall ein Schaden entstehen würde und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information besteht (analog Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs). Österreich hat im internationalen Vergleich unter 111 Ländern auf nationaler Ebene die schwächste Regelung für Zugang zu staatlicher Information (siehe: http://rti-rating.org/). Österreich ist die letzte Demokratie Europas, die die Amtsverschwiegenheit in der Verfassung verankert hat.
Ja – Abschaffung des Amtsgeheimnis ist für uns schon jeher eine Forderung bei NEOS. Und mir persönlich ein Anliegen
Der/die Informationsfreiheitsbeauftragte würde Bürger_innen und Behörden zur Seite stehen, die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes überwachen, bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörde schlichten und als Beschwerdeinstanz entscheiden, richtungsweisende Empfehlungen für eine transparente Verwaltung ausarbeiten und unter Umständen mit der Datenschutzbehörde kombiniert sein. Zahlreiche internationale Vorbilder von Slowenien bis Deutschland zeigen, dass eine solche unabhängige Kontrollstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Transparenz-Regeln spielt.
Ja
Gegebenenfalls kann es Schwellenwerte von einigen hundert oder wenigen tausend Euro geben, ab denen volle Transparenz herzustellen ist. Persönliche Daten und Informationen, die Betriebsgeheimnisse oder die nationale Sicherheit verletzen würden, können geschwärzt werden. Vorbilder sind hier unter anderem Hamburg, die Slowakei, Tschechien und andere europäische Länder.
Ja
Nach über drei Jahren der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe waren die Argumente einiger Parteien, die Verhandlungspositionen der Länder, sowie die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Aktuelle Entwürfe der Gesetze, auf Basis derer verhandelt wurde, sind nicht öffentlich zugänglich.
Ja – Na klar. Dann wird transparent, wo nur Lippenbekenntnisse gegeben werden. Oder die echte Überzeugung zuhause ist.
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, der mittlerweile 75 Länder angehören – zuletzt ist auch Deutschland beigetreten. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eines Mitgliedslandes entwickeln konkrete Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung, die binnen zwei Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Durch Arbeitsgruppen und bei jährlichen Konferenzen unterstützt die OGP die Vernetzung und den internationalen Erfahrungsaustausch von Verwaltung und Zivilgesellschaft. (Ein Beitritt würde einen Mitgliedsbeitrag von rund 90.000 Euro sowie ausreichende Ressourcen für die damit verbundenen Prozesse und die Verwaltung erfordern.) Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.opengovpartnership.org/about/about-ogp.
Ja
3., Landesliste Wien
Ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde für alle vom Rechnungshof geprüften Behörden, Stellen und Unternehmen gelten und Zugang zu Dokumenten und Daten (ggf mit teilweiser Schwärzung) erlauben, zeitnahe Auskunftserteilung (Fristen von nicht wesentlich mehr als 2 Wochen) sicherstellen, und keine Gebühren für Anfragen und Bescheid-Anträge (analog geltendem Umweltinformationsgesetz) beinhalten. Bei berechtigten Geheimhaltungsgründen (Nationale Sicherheit, Datenschutz, Privatsphäre etc.) wäre eine Geheimhaltung nur berechtigt, wenn im konkreten Fall ein Schaden entstehen würde und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information besteht (analog Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs). Österreich hat im internationalen Vergleich unter 111 Ländern auf nationaler Ebene die schwächste Regelung für Zugang zu staatlicher Information (siehe: http://rti-rating.org/). Österreich ist die letzte Demokratie Europas, die die Amtsverschwiegenheit in der Verfassung verankert hat.
Ja – Wir NEOS stehen seit jeher für Informationsfreiheit und die Abschaffung des Amtsgeheimnisses. Ein entsprechender Gesetzesentwurf zu einem Informationsfreiheits-BVG wurde von uns im Nationalrat eingebracht aber leider von den Regierungsfraktionen mehrmals vertagt. Natürlich muss es gewisse Bereiche geben, die von dieser Informationspflicht ausgenommen werden. Darunter fallen z.B: Datenschutzinteressen Dritter nach dem DSG, militärische Landesverteidigung, Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder wichtige außenpolitische Interessen der Republik. Die Bürger_innen haben aber grundsätzlich ein Recht auf Information. Insbesondere in Zeiten, in denen der Staat selbst immer mehr Informationen über die Bürger haben möchte. Wir brauchen einen gläsernen Staat, nicht den gläsernen Bürger.
Der/die Informationsfreiheitsbeauftragte würde Bürger_innen und Behörden zur Seite stehen, die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes überwachen, bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörde schlichten und als Beschwerdeinstanz entscheiden, richtungsweisende Empfehlungen für eine transparente Verwaltung ausarbeiten und unter Umständen mit der Datenschutzbehörde kombiniert sein. Zahlreiche internationale Vorbilder von Slowenien bis Deutschland zeigen, dass eine solche unabhängige Kontrollstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Transparenz-Regeln spielt.
Ja – Wir unterstützen die Einrichtung eines Informationsfreiheitsbeauftragten bzw. einer Ombudsstelle, die als vermittelnde Schnittstelle zwischen Behörde und Bürger fungieren und unbürokratische Hilfe leisten könnte.
Gegebenenfalls kann es Schwellenwerte von einigen hundert oder wenigen tausend Euro geben, ab denen volle Transparenz herzustellen ist. Persönliche Daten und Informationen, die Betriebsgeheimnisse oder die nationale Sicherheit verletzen würden, können geschwärzt werden. Vorbilder sind hier unter anderem Hamburg, die Slowakei, Tschechien und andere europäische Länder.
Ja
Nach über drei Jahren der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe waren die Argumente einiger Parteien, die Verhandlungspositionen der Länder, sowie die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Aktuelle Entwürfe der Gesetze, auf Basis derer verhandelt wurde, sind nicht öffentlich zugänglich.
Ja – Ja, die stärkere Einbindung der Zivilgesellschaft und ein transparenter Verhandlungsprozess wären ein wichtiges Zeichen und würden der Öffentlichkeit klarmachen, welche Fraktionen tatsächlich Informationsfreiheit wollen und welche lediglich Lippenbekenntnisse abliefern.
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, der mittlerweile 75 Länder angehören – zuletzt ist auch Deutschland beigetreten. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eines Mitgliedslandes entwickeln konkrete Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung, die binnen zwei Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Durch Arbeitsgruppen und bei jährlichen Konferenzen unterstützt die OGP die Vernetzung und den internationalen Erfahrungsaustausch von Verwaltung und Zivilgesellschaft. (Ein Beitritt würde einen Mitgliedsbeitrag von rund 90.000 Euro sowie ausreichende Ressourcen für die damit verbundenen Prozesse und die Verwaltung erfordern.) Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.opengovpartnership.org/about/about-ogp.
Ja – Wir denken, dass ein Beitritt zur OGP ein wichtiger Schritt und wichtiges Zeichen für eine offene, transparente Verwaltung wäre. Aus diesem Grund haben wir auch in diesem Jahr auch eine entsprechende parlamentarische Anfrage an den Bundeskanzler gestellt: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_13659/index.shtml.
1., Landesliste Tirol
Ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde für alle vom Rechnungshof geprüften Behörden, Stellen und Unternehmen gelten und Zugang zu Dokumenten und Daten (ggf mit teilweiser Schwärzung) erlauben, zeitnahe Auskunftserteilung (Fristen von nicht wesentlich mehr als 2 Wochen) sicherstellen, und keine Gebühren für Anfragen und Bescheid-Anträge (analog geltendem Umweltinformationsgesetz) beinhalten. Bei berechtigten Geheimhaltungsgründen (Nationale Sicherheit, Datenschutz, Privatsphäre etc.) wäre eine Geheimhaltung nur berechtigt, wenn im konkreten Fall ein Schaden entstehen würde und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information besteht (analog Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs). Österreich hat im internationalen Vergleich unter 111 Ländern auf nationaler Ebene die schwächste Regelung für Zugang zu staatlicher Information (siehe: http://rti-rating.org/). Österreich ist die letzte Demokratie Europas, die die Amtsverschwiegenheit in der Verfassung verankert hat.
Ja – Wir NEOS stehen seit jeher für Informationsfreiheit und die Abschaffung des Amtsgeheimnisses. Ein entsprechender Gesetzesentwurf zu einem Informationsfreiheits-BVG wurde von uns im Nationalrat eingebracht aber leider von den Regierungsfraktionen mehrmals vertagt. Natürlich muss es gewisse Bereiche geben, die von dieser Informationspflicht ausgenommen werden. Darunter fallen z.B: Datenschutzinteressen Dritter nach dem DSG, militärische Landesverteidigung, Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder wichtige außenpolitische Interessen der Republik. Die Bürger_innen haben aber grundsätzlich ein Recht auf Information. Insbesondere in Zeiten, in denen der Staat selbst immer mehr Informationen über die Bürger haben möchte. Wir brauchen einen gläsernen Staat, nicht den gläsernen Bürger.
Der/die Informationsfreiheitsbeauftragte würde Bürger_innen und Behörden zur Seite stehen, die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes überwachen, bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörde schlichten und als Beschwerdeinstanz entscheiden, richtungsweisende Empfehlungen für eine transparente Verwaltung ausarbeiten und unter Umständen mit der Datenschutzbehörde kombiniert sein. Zahlreiche internationale Vorbilder von Slowenien bis Deutschland zeigen, dass eine solche unabhängige Kontrollstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Transparenz-Regeln spielt.
Ja – Wir unterstützen die Einrichtung eines Informationsfreiheitsbeauftragten bzw. einer Ombudsstelle, die als vermittelnde Schnittstelle zwischen Behörde und Bürger fungieren und unbürokratische Hilfe leisten könnte.
Gegebenenfalls kann es Schwellenwerte von einigen hundert oder wenigen tausend Euro geben, ab denen volle Transparenz herzustellen ist. Persönliche Daten und Informationen, die Betriebsgeheimnisse oder die nationale Sicherheit verletzen würden, können geschwärzt werden. Vorbilder sind hier unter anderem Hamburg, die Slowakei, Tschechien und andere europäische Länder.
Ja – Die stärkere Einbindung der Zivilgesellschaft und ein transparenter Verhandlungsprozess wären ein wichtiges Zeichen und würden der Öffentlichkeit klarmachen, welche Fraktionen tatsächlich Informationsfreiheit wollen und welche lediglich Lippenbekenntnisse abliefern.
Nach über drei Jahren der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe waren die Argumente einiger Parteien, die Verhandlungspositionen der Länder, sowie die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Aktuelle Entwürfe der Gesetze, auf Basis derer verhandelt wurde, sind nicht öffentlich zugänglich.
Ja – Ja, die stärkere Einbindung der Zivilgesellschaft und ein transparenter Verhandlungsprozess wären ein wichtiges Zeichen und würden der Öffentlichkeit klarmachen, welche Fraktionen tatsächlich Informationsfreiheit wollen und welche lediglich Lippenbekenntnisse abliefern.
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, der mittlerweile 75 Länder angehören – zuletzt ist auch Deutschland beigetreten. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eines Mitgliedslandes entwickeln konkrete Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung, die binnen zwei Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Durch Arbeitsgruppen und bei jährlichen Konferenzen unterstützt die OGP die Vernetzung und den internationalen Erfahrungsaustausch von Verwaltung und Zivilgesellschaft. (Ein Beitritt würde einen Mitgliedsbeitrag von rund 90.000 Euro sowie ausreichende Ressourcen für die damit verbundenen Prozesse und die Verwaltung erfordern.) Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.opengovpartnership.org/about/about-ogp.
Ja – Wir denken, dass ein Beitritt zur OGP ein wichtiger Schritt und wichtiges Zeichen für eine offene, transparente Verwaltung wäre. Aus diesem Grund haben wir auch in diesem Jahr auch eine entsprechende parlamentarische Anfrage an den Bundeskanzler gestellt: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_13659/index.shtml.
Antwort für alle Kandidatinnen und Kandidaten der Partei
Ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde für alle vom Rechnungshof geprüften Behörden, Stellen und Unternehmen gelten und Zugang zu Dokumenten und Daten (ggf mit teilweiser Schwärzung) erlauben, zeitnahe Auskunftserteilung (Fristen von nicht wesentlich mehr als 2 Wochen) sicherstellen, und keine Gebühren für Anfragen und Bescheid-Anträge (analog geltendem Umweltinformationsgesetz) beinhalten. Bei berechtigten Geheimhaltungsgründen (Nationale Sicherheit, Datenschutz, Privatsphäre etc.) wäre eine Geheimhaltung nur berechtigt, wenn im konkreten Fall ein Schaden entstehen würde und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information besteht (analog Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs). Österreich hat im internationalen Vergleich unter 111 Ländern auf nationaler Ebene die schwächste Regelung für Zugang zu staatlicher Information (siehe: http://rti-rating.org/). Österreich ist die letzte Demokratie Europas, die die Amtsverschwiegenheit in der Verfassung verankert hat.
Ja – Bei den Unternehmen, die der Rechnungshofkontrolle unterliegen, müsste noch im Hinblick auf das Auskunftsrecht der Aktionäre das Spannungsverhältnis zum Aktienrecht geklärt werden.
Der/die Informationsfreiheitsbeauftragte würde Bürger_innen und Behörden zur Seite stehen, die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes überwachen, bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörde schlichten und als Beschwerdeinstanz entscheiden, richtungsweisende Empfehlungen für eine transparente Verwaltung ausarbeiten und unter Umständen mit der Datenschutzbehörde kombiniert sein. Zahlreiche internationale Vorbilder von Slowenien bis Deutschland zeigen, dass eine solche unabhängige Kontrollstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Transparenz-Regeln spielt.
Nein
Gegebenenfalls kann es Schwellenwerte von einigen hundert oder wenigen tausend Euro geben, ab denen volle Transparenz herzustellen ist. Persönliche Daten und Informationen, die Betriebsgeheimnisse oder die nationale Sicherheit verletzen würden, können geschwärzt werden. Vorbilder sind hier unter anderem Hamburg, die Slowakei, Tschechien und andere europäische Länder.
Ja – Mit Rücksichtnahme der Anmerkung zur Frage 1
Nach über drei Jahren der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe waren die Argumente einiger Parteien, die Verhandlungspositionen der Länder, sowie die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Aktuelle Entwürfe der Gesetze, auf Basis derer verhandelt wurde, sind nicht öffentlich zugänglich.
Ich habe mir noch keine Meinung gebildet
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, der mittlerweile 75 Länder angehören – zuletzt ist auch Deutschland beigetreten. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eines Mitgliedslandes entwickeln konkrete Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung, die binnen zwei Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Durch Arbeitsgruppen und bei jährlichen Konferenzen unterstützt die OGP die Vernetzung und den internationalen Erfahrungsaustausch von Verwaltung und Zivilgesellschaft. (Ein Beitritt würde einen Mitgliedsbeitrag von rund 90.000 Euro sowie ausreichende Ressourcen für die damit verbundenen Prozesse und die Verwaltung erfordern.) Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.opengovpartnership.org/about/about-ogp.
Nein
5., Bundesliste
Ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde für alle vom Rechnungshof geprüften Behörden, Stellen und Unternehmen gelten und Zugang zu Dokumenten und Daten (ggf mit teilweiser Schwärzung) erlauben, zeitnahe Auskunftserteilung (Fristen von nicht wesentlich mehr als 2 Wochen) sicherstellen, und keine Gebühren für Anfragen und Bescheid-Anträge (analog geltendem Umweltinformationsgesetz) beinhalten. Bei berechtigten Geheimhaltungsgründen (Nationale Sicherheit, Datenschutz, Privatsphäre etc.) wäre eine Geheimhaltung nur berechtigt, wenn im konkreten Fall ein Schaden entstehen würde und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information besteht (analog Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs). Österreich hat im internationalen Vergleich unter 111 Ländern auf nationaler Ebene die schwächste Regelung für Zugang zu staatlicher Information (siehe: http://rti-rating.org/). Österreich ist die letzte Demokratie Europas, die die Amtsverschwiegenheit in der Verfassung verankert hat.
Ja – Bei den Unternehmen, die der Rechnungshofkontrolle unterliegen, müsste noch im Hinblick auf das Auskunftsrecht der Aktionäre das Spannungsverhältnis zum Aktienrecht geklärt werden.
Der/die Informationsfreiheitsbeauftragte würde Bürger_innen und Behörden zur Seite stehen, die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes überwachen, bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörde schlichten und als Beschwerdeinstanz entscheiden, richtungsweisende Empfehlungen für eine transparente Verwaltung ausarbeiten und unter Umständen mit der Datenschutzbehörde kombiniert sein. Zahlreiche internationale Vorbilder von Slowenien bis Deutschland zeigen, dass eine solche unabhängige Kontrollstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Transparenz-Regeln spielt.
Nein
Gegebenenfalls kann es Schwellenwerte von einigen hundert oder wenigen tausend Euro geben, ab denen volle Transparenz herzustellen ist. Persönliche Daten und Informationen, die Betriebsgeheimnisse oder die nationale Sicherheit verletzen würden, können geschwärzt werden. Vorbilder sind hier unter anderem Hamburg, die Slowakei, Tschechien und andere europäische Länder.
Ja – Mit Rücksichtnahme der Anmerkung zur Frage 1
Nach über drei Jahren der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe waren die Argumente einiger Parteien, die Verhandlungspositionen der Länder, sowie die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Aktuelle Entwürfe der Gesetze, auf Basis derer verhandelt wurde, sind nicht öffentlich zugänglich.
Ich habe mir noch keine Meinung gebildet
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, der mittlerweile 75 Länder angehören – zuletzt ist auch Deutschland beigetreten. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eines Mitgliedslandes entwickeln konkrete Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung, die binnen zwei Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Durch Arbeitsgruppen und bei jährlichen Konferenzen unterstützt die OGP die Vernetzung und den internationalen Erfahrungsaustausch von Verwaltung und Zivilgesellschaft. (Ein Beitritt würde einen Mitgliedsbeitrag von rund 90.000 Euro sowie ausreichende Ressourcen für die damit verbundenen Prozesse und die Verwaltung erfordern.) Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.opengovpartnership.org/about/about-ogp.
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1., 3 D NIEDERÖSTERREICH - MITTE
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Ja
Der/die Informationsfreiheitsbeauftragte würde Bürger_innen und Behörden zur Seite stehen, die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes überwachen, bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörde schlichten und als Beschwerdeinstanz entscheiden, richtungsweisende Empfehlungen für eine transparente Verwaltung ausarbeiten und unter Umständen mit der Datenschutzbehörde kombiniert sein. Zahlreiche internationale Vorbilder von Slowenien bis Deutschland zeigen, dass eine solche unabhängige Kontrollstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Transparenz-Regeln spielt.
Ja
Gegebenenfalls kann es Schwellenwerte von einigen hundert oder wenigen tausend Euro geben, ab denen volle Transparenz herzustellen ist. Persönliche Daten und Informationen, die Betriebsgeheimnisse oder die nationale Sicherheit verletzen würden, können geschwärzt werden. Vorbilder sind hier unter anderem Hamburg, die Slowakei, Tschechien und andere europäische Länder.
Ja
Nach über drei Jahren der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe waren die Argumente einiger Parteien, die Verhandlungspositionen der Länder, sowie die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Aktuelle Entwürfe der Gesetze, auf Basis derer verhandelt wurde, sind nicht öffentlich zugänglich.
Ja
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, der mittlerweile 75 Länder angehören – zuletzt ist auch Deutschland beigetreten. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eines Mitgliedslandes entwickeln konkrete Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung, die binnen zwei Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Durch Arbeitsgruppen und bei jährlichen Konferenzen unterstützt die OGP die Vernetzung und den internationalen Erfahrungsaustausch von Verwaltung und Zivilgesellschaft. (Ein Beitritt würde einen Mitgliedsbeitrag von rund 90.000 Euro sowie ausreichende Ressourcen für die damit verbundenen Prozesse und die Verwaltung erfordern.) Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.opengovpartnership.org/about/about-ogp.
Ja
4., Bundesliste
Ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde für alle vom Rechnungshof geprüften Behörden, Stellen und Unternehmen gelten und Zugang zu Dokumenten und Daten (ggf mit teilweiser Schwärzung) erlauben, zeitnahe Auskunftserteilung (Fristen von nicht wesentlich mehr als 2 Wochen) sicherstellen, und keine Gebühren für Anfragen und Bescheid-Anträge (analog geltendem Umweltinformationsgesetz) beinhalten. Bei berechtigten Geheimhaltungsgründen (Nationale Sicherheit, Datenschutz, Privatsphäre etc.) wäre eine Geheimhaltung nur berechtigt, wenn im konkreten Fall ein Schaden entstehen würde und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information besteht (analog Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs). Österreich hat im internationalen Vergleich unter 111 Ländern auf nationaler Ebene die schwächste Regelung für Zugang zu staatlicher Information (siehe: http://rti-rating.org/). Österreich ist die letzte Demokratie Europas, die die Amtsverschwiegenheit in der Verfassung verankert hat.
Ja
Der/die Informationsfreiheitsbeauftragte würde Bürger_innen und Behörden zur Seite stehen, die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes überwachen, bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörde schlichten und als Beschwerdeinstanz entscheiden, richtungsweisende Empfehlungen für eine transparente Verwaltung ausarbeiten und unter Umständen mit der Datenschutzbehörde kombiniert sein. Zahlreiche internationale Vorbilder von Slowenien bis Deutschland zeigen, dass eine solche unabhängige Kontrollstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Transparenz-Regeln spielt.
Ja
Gegebenenfalls kann es Schwellenwerte von einigen hundert oder wenigen tausend Euro geben, ab denen volle Transparenz herzustellen ist. Persönliche Daten und Informationen, die Betriebsgeheimnisse oder die nationale Sicherheit verletzen würden, können geschwärzt werden. Vorbilder sind hier unter anderem Hamburg, die Slowakei, Tschechien und andere europäische Länder.
Ja
Nach über drei Jahren der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe waren die Argumente einiger Parteien, die Verhandlungspositionen der Länder, sowie die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Aktuelle Entwürfe der Gesetze, auf Basis derer verhandelt wurde, sind nicht öffentlich zugänglich.
Ja
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, der mittlerweile 75 Länder angehören – zuletzt ist auch Deutschland beigetreten. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eines Mitgliedslandes entwickeln konkrete Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung, die binnen zwei Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Durch Arbeitsgruppen und bei jährlichen Konferenzen unterstützt die OGP die Vernetzung und den internationalen Erfahrungsaustausch von Verwaltung und Zivilgesellschaft. (Ein Beitritt würde einen Mitgliedsbeitrag von rund 90.000 Euro sowie ausreichende Ressourcen für die damit verbundenen Prozesse und die Verwaltung erfordern.) Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.opengovpartnership.org/about/about-ogp.
Ja
1., Bundesliste
Ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde für alle vom Rechnungshof geprüften Behörden, Stellen und Unternehmen gelten und Zugang zu Dokumenten und Daten (ggf mit teilweiser Schwärzung) erlauben, zeitnahe Auskunftserteilung (Fristen von nicht wesentlich mehr als 2 Wochen) sicherstellen, und keine Gebühren für Anfragen und Bescheid-Anträge (analog geltendem Umweltinformationsgesetz) beinhalten. Bei berechtigten Geheimhaltungsgründen (Nationale Sicherheit, Datenschutz, Privatsphäre etc.) wäre eine Geheimhaltung nur berechtigt, wenn im konkreten Fall ein Schaden entstehen würde und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information besteht (analog Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs). Österreich hat im internationalen Vergleich unter 111 Ländern auf nationaler Ebene die schwächste Regelung für Zugang zu staatlicher Information (siehe: http://rti-rating.org/). Österreich ist die letzte Demokratie Europas, die die Amtsverschwiegenheit in der Verfassung verankert hat.
Ja
Der/die Informationsfreiheitsbeauftragte würde Bürger_innen und Behörden zur Seite stehen, die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes überwachen, bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörde schlichten und als Beschwerdeinstanz entscheiden, richtungsweisende Empfehlungen für eine transparente Verwaltung ausarbeiten und unter Umständen mit der Datenschutzbehörde kombiniert sein. Zahlreiche internationale Vorbilder von Slowenien bis Deutschland zeigen, dass eine solche unabhängige Kontrollstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Transparenz-Regeln spielt.
Ja
Gegebenenfalls kann es Schwellenwerte von einigen hundert oder wenigen tausend Euro geben, ab denen volle Transparenz herzustellen ist. Persönliche Daten und Informationen, die Betriebsgeheimnisse oder die nationale Sicherheit verletzen würden, können geschwärzt werden. Vorbilder sind hier unter anderem Hamburg, die Slowakei, Tschechien und andere europäische Länder.
Ja
Nach über drei Jahren der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe waren die Argumente einiger Parteien, die Verhandlungspositionen der Länder, sowie die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Aktuelle Entwürfe der Gesetze, auf Basis derer verhandelt wurde, sind nicht öffentlich zugänglich.
Ja
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, der mittlerweile 75 Länder angehören – zuletzt ist auch Deutschland beigetreten. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eines Mitgliedslandes entwickeln konkrete Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung, die binnen zwei Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Durch Arbeitsgruppen und bei jährlichen Konferenzen unterstützt die OGP die Vernetzung und den internationalen Erfahrungsaustausch von Verwaltung und Zivilgesellschaft. (Ein Beitritt würde einen Mitgliedsbeitrag von rund 90.000 Euro sowie ausreichende Ressourcen für die damit verbundenen Prozesse und die Verwaltung erfordern.) Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.opengovpartnership.org/about/about-ogp.
Ja
2., Bundesliste
Ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde für alle vom Rechnungshof geprüften Behörden, Stellen und Unternehmen gelten und Zugang zu Dokumenten und Daten (ggf mit teilweiser Schwärzung) erlauben, zeitnahe Auskunftserteilung (Fristen von nicht wesentlich mehr als 2 Wochen) sicherstellen, und keine Gebühren für Anfragen und Bescheid-Anträge (analog geltendem Umweltinformationsgesetz) beinhalten. Bei berechtigten Geheimhaltungsgründen (Nationale Sicherheit, Datenschutz, Privatsphäre etc.) wäre eine Geheimhaltung nur berechtigt, wenn im konkreten Fall ein Schaden entstehen würde und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information besteht (analog Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs). Österreich hat im internationalen Vergleich unter 111 Ländern auf nationaler Ebene die schwächste Regelung für Zugang zu staatlicher Information (siehe: http://rti-rating.org/). Österreich ist die letzte Demokratie Europas, die die Amtsverschwiegenheit in der Verfassung verankert hat.
Ja
Der/die Informationsfreiheitsbeauftragte würde Bürger_innen und Behörden zur Seite stehen, die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes überwachen, bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörde schlichten und als Beschwerdeinstanz entscheiden, richtungsweisende Empfehlungen für eine transparente Verwaltung ausarbeiten und unter Umständen mit der Datenschutzbehörde kombiniert sein. Zahlreiche internationale Vorbilder von Slowenien bis Deutschland zeigen, dass eine solche unabhängige Kontrollstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Transparenz-Regeln spielt.
Ja
Gegebenenfalls kann es Schwellenwerte von einigen hundert oder wenigen tausend Euro geben, ab denen volle Transparenz herzustellen ist. Persönliche Daten und Informationen, die Betriebsgeheimnisse oder die nationale Sicherheit verletzen würden, können geschwärzt werden. Vorbilder sind hier unter anderem Hamburg, die Slowakei, Tschechien und andere europäische Länder.
Ja
Nach über drei Jahren der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe waren die Argumente einiger Parteien, die Verhandlungspositionen der Länder, sowie die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Aktuelle Entwürfe der Gesetze, auf Basis derer verhandelt wurde, sind nicht öffentlich zugänglich.
Ja
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, der mittlerweile 75 Länder angehören – zuletzt ist auch Deutschland beigetreten. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eines Mitgliedslandes entwickeln konkrete Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung, die binnen zwei Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Durch Arbeitsgruppen und bei jährlichen Konferenzen unterstützt die OGP die Vernetzung und den internationalen Erfahrungsaustausch von Verwaltung und Zivilgesellschaft. (Ein Beitritt würde einen Mitgliedsbeitrag von rund 90.000 Euro sowie ausreichende Ressourcen für die damit verbundenen Prozesse und die Verwaltung erfordern.) Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.opengovpartnership.org/about/about-ogp.
Ja
3., Bundesliste
Ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde für alle vom Rechnungshof geprüften Behörden, Stellen und Unternehmen gelten und Zugang zu Dokumenten und Daten (ggf mit teilweiser Schwärzung) erlauben, zeitnahe Auskunftserteilung (Fristen von nicht wesentlich mehr als 2 Wochen) sicherstellen, und keine Gebühren für Anfragen und Bescheid-Anträge (analog geltendem Umweltinformationsgesetz) beinhalten. Bei berechtigten Geheimhaltungsgründen (Nationale Sicherheit, Datenschutz, Privatsphäre etc.) wäre eine Geheimhaltung nur berechtigt, wenn im konkreten Fall ein Schaden entstehen würde und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information besteht (analog Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs). Österreich hat im internationalen Vergleich unter 111 Ländern auf nationaler Ebene die schwächste Regelung für Zugang zu staatlicher Information (siehe: http://rti-rating.org/). Österreich ist die letzte Demokratie Europas, die die Amtsverschwiegenheit in der Verfassung verankert hat.
Ja
Der/die Informationsfreiheitsbeauftragte würde Bürger_innen und Behörden zur Seite stehen, die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes überwachen, bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörde schlichten und als Beschwerdeinstanz entscheiden, richtungsweisende Empfehlungen für eine transparente Verwaltung ausarbeiten und unter Umständen mit der Datenschutzbehörde kombiniert sein. Zahlreiche internationale Vorbilder von Slowenien bis Deutschland zeigen, dass eine solche unabhängige Kontrollstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Transparenz-Regeln spielt.
Ja
Gegebenenfalls kann es Schwellenwerte von einigen hundert oder wenigen tausend Euro geben, ab denen volle Transparenz herzustellen ist. Persönliche Daten und Informationen, die Betriebsgeheimnisse oder die nationale Sicherheit verletzen würden, können geschwärzt werden. Vorbilder sind hier unter anderem Hamburg, die Slowakei, Tschechien und andere europäische Länder.
Ja
Nach über drei Jahren der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe waren die Argumente einiger Parteien, die Verhandlungspositionen der Länder, sowie die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Aktuelle Entwürfe der Gesetze, auf Basis derer verhandelt wurde, sind nicht öffentlich zugänglich.
Ja
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, der mittlerweile 75 Länder angehören – zuletzt ist auch Deutschland beigetreten. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eines Mitgliedslandes entwickeln konkrete Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung, die binnen zwei Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Durch Arbeitsgruppen und bei jährlichen Konferenzen unterstützt die OGP die Vernetzung und den internationalen Erfahrungsaustausch von Verwaltung und Zivilgesellschaft. (Ein Beitritt würde einen Mitgliedsbeitrag von rund 90.000 Euro sowie ausreichende Ressourcen für die damit verbundenen Prozesse und die Verwaltung erfordern.) Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.opengovpartnership.org/about/about-ogp.
Ja
5., Bundesliste
Ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde für alle vom Rechnungshof geprüften Behörden, Stellen und Unternehmen gelten und Zugang zu Dokumenten und Daten (ggf mit teilweiser Schwärzung) erlauben, zeitnahe Auskunftserteilung (Fristen von nicht wesentlich mehr als 2 Wochen) sicherstellen, und keine Gebühren für Anfragen und Bescheid-Anträge (analog geltendem Umweltinformationsgesetz) beinhalten. Bei berechtigten Geheimhaltungsgründen (Nationale Sicherheit, Datenschutz, Privatsphäre etc.) wäre eine Geheimhaltung nur berechtigt, wenn im konkreten Fall ein Schaden entstehen würde und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information besteht (analog Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs). Österreich hat im internationalen Vergleich unter 111 Ländern auf nationaler Ebene die schwächste Regelung für Zugang zu staatlicher Information (siehe: http://rti-rating.org/). Österreich ist die letzte Demokratie Europas, die die Amtsverschwiegenheit in der Verfassung verankert hat.
Ja
Der/die Informationsfreiheitsbeauftragte würde Bürger_innen und Behörden zur Seite stehen, die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes überwachen, bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörde schlichten und als Beschwerdeinstanz entscheiden, richtungsweisende Empfehlungen für eine transparente Verwaltung ausarbeiten und unter Umständen mit der Datenschutzbehörde kombiniert sein. Zahlreiche internationale Vorbilder von Slowenien bis Deutschland zeigen, dass eine solche unabhängige Kontrollstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Transparenz-Regeln spielt.
Ja
Gegebenenfalls kann es Schwellenwerte von einigen hundert oder wenigen tausend Euro geben, ab denen volle Transparenz herzustellen ist. Persönliche Daten und Informationen, die Betriebsgeheimnisse oder die nationale Sicherheit verletzen würden, können geschwärzt werden. Vorbilder sind hier unter anderem Hamburg, die Slowakei, Tschechien und andere europäische Länder.
Ja
Nach über drei Jahren der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe waren die Argumente einiger Parteien, die Verhandlungspositionen der Länder, sowie die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Aktuelle Entwürfe der Gesetze, auf Basis derer verhandelt wurde, sind nicht öffentlich zugänglich.
Ja
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, der mittlerweile 75 Länder angehören – zuletzt ist auch Deutschland beigetreten. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eines Mitgliedslandes entwickeln konkrete Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung, die binnen zwei Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Durch Arbeitsgruppen und bei jährlichen Konferenzen unterstützt die OGP die Vernetzung und den internationalen Erfahrungsaustausch von Verwaltung und Zivilgesellschaft. (Ein Beitritt würde einen Mitgliedsbeitrag von rund 90.000 Euro sowie ausreichende Ressourcen für die damit verbundenen Prozesse und die Verwaltung erfordern.) Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.opengovpartnership.org/about/about-ogp.
Ja
6., Bundesliste
Ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde für alle vom Rechnungshof geprüften Behörden, Stellen und Unternehmen gelten und Zugang zu Dokumenten und Daten (ggf mit teilweiser Schwärzung) erlauben, zeitnahe Auskunftserteilung (Fristen von nicht wesentlich mehr als 2 Wochen) sicherstellen, und keine Gebühren für Anfragen und Bescheid-Anträge (analog geltendem Umweltinformationsgesetz) beinhalten. Bei berechtigten Geheimhaltungsgründen (Nationale Sicherheit, Datenschutz, Privatsphäre etc.) wäre eine Geheimhaltung nur berechtigt, wenn im konkreten Fall ein Schaden entstehen würde und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information besteht (analog Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs). Österreich hat im internationalen Vergleich unter 111 Ländern auf nationaler Ebene die schwächste Regelung für Zugang zu staatlicher Information (siehe: http://rti-rating.org/). Österreich ist die letzte Demokratie Europas, die die Amtsverschwiegenheit in der Verfassung verankert hat.
Ja – die Abschaffung der Amtsverschwiegenheit ist überfällig.
Der/die Informationsfreiheitsbeauftragte würde Bürger_innen und Behörden zur Seite stehen, die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes überwachen, bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörde schlichten und als Beschwerdeinstanz entscheiden, richtungsweisende Empfehlungen für eine transparente Verwaltung ausarbeiten und unter Umständen mit der Datenschutzbehörde kombiniert sein. Zahlreiche internationale Vorbilder von Slowenien bis Deutschland zeigen, dass eine solche unabhängige Kontrollstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Transparenz-Regeln spielt.
Ja
Gegebenenfalls kann es Schwellenwerte von einigen hundert oder wenigen tausend Euro geben, ab denen volle Transparenz herzustellen ist. Persönliche Daten und Informationen, die Betriebsgeheimnisse oder die nationale Sicherheit verletzen würden, können geschwärzt werden. Vorbilder sind hier unter anderem Hamburg, die Slowakei, Tschechien und andere europäische Länder.
Ja – bei allem Verständnis für die Interessen Dritter (Privatpersonen, Unternehmen u.a.): die Verwendung von öffentlichen Geldern muss so transparent wie möglich erfolgen, sonst verliert 'die Politik' als Ganzes noch weiter an Vertrauen.
Nach über drei Jahren der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe waren die Argumente einiger Parteien, die Verhandlungspositionen der Länder, sowie die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Aktuelle Entwürfe der Gesetze, auf Basis derer verhandelt wurde, sind nicht öffentlich zugänglich.
Ja – soweit das im politischen Betrieb möglich ist: ja (manches wird auch hier nicht vor offenen Mikrofonen ausgetragen werden (können), aber die Standpunkte UND die Auseinandersetzung darum sollten im Prinzip öffentlich gemacht werden. Es wäre ja irgendwie absurd, just Verhandlungen zum Thema 'Transparenz' nur hinter verschlossenen Türen zu führen ) )
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, der mittlerweile 75 Länder angehören – zuletzt ist auch Deutschland beigetreten. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eines Mitgliedslandes entwickeln konkrete Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung, die binnen zwei Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Durch Arbeitsgruppen und bei jährlichen Konferenzen unterstützt die OGP die Vernetzung und den internationalen Erfahrungsaustausch von Verwaltung und Zivilgesellschaft. (Ein Beitritt würde einen Mitgliedsbeitrag von rund 90.000 Euro sowie ausreichende Ressourcen für die damit verbundenen Prozesse und die Verwaltung erfordern.) Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.opengovpartnership.org/about/about-ogp.
Ja
1., Landesliste Kärnten
Ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde für alle vom Rechnungshof geprüften Behörden, Stellen und Unternehmen gelten und Zugang zu Dokumenten und Daten (ggf mit teilweiser Schwärzung) erlauben, zeitnahe Auskunftserteilung (Fristen von nicht wesentlich mehr als 2 Wochen) sicherstellen, und keine Gebühren für Anfragen und Bescheid-Anträge (analog geltendem Umweltinformationsgesetz) beinhalten. Bei berechtigten Geheimhaltungsgründen (Nationale Sicherheit, Datenschutz, Privatsphäre etc.) wäre eine Geheimhaltung nur berechtigt, wenn im konkreten Fall ein Schaden entstehen würde und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information besteht (analog Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs). Österreich hat im internationalen Vergleich unter 111 Ländern auf nationaler Ebene die schwächste Regelung für Zugang zu staatlicher Information (siehe: http://rti-rating.org/). Österreich ist die letzte Demokratie Europas, die die Amtsverschwiegenheit in der Verfassung verankert hat.
Ja
Der/die Informationsfreiheitsbeauftragte würde Bürger_innen und Behörden zur Seite stehen, die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes überwachen, bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörde schlichten und als Beschwerdeinstanz entscheiden, richtungsweisende Empfehlungen für eine transparente Verwaltung ausarbeiten und unter Umständen mit der Datenschutzbehörde kombiniert sein. Zahlreiche internationale Vorbilder von Slowenien bis Deutschland zeigen, dass eine solche unabhängige Kontrollstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Transparenz-Regeln spielt.
Ja
Gegebenenfalls kann es Schwellenwerte von einigen hundert oder wenigen tausend Euro geben, ab denen volle Transparenz herzustellen ist. Persönliche Daten und Informationen, die Betriebsgeheimnisse oder die nationale Sicherheit verletzen würden, können geschwärzt werden. Vorbilder sind hier unter anderem Hamburg, die Slowakei, Tschechien und andere europäische Länder.
Ja
Nach über drei Jahren der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe waren die Argumente einiger Parteien, die Verhandlungspositionen der Länder, sowie die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Aktuelle Entwürfe der Gesetze, auf Basis derer verhandelt wurde, sind nicht öffentlich zugänglich.
Ja
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, der mittlerweile 75 Länder angehören – zuletzt ist auch Deutschland beigetreten. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eines Mitgliedslandes entwickeln konkrete Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung, die binnen zwei Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Durch Arbeitsgruppen und bei jährlichen Konferenzen unterstützt die OGP die Vernetzung und den internationalen Erfahrungsaustausch von Verwaltung und Zivilgesellschaft. (Ein Beitritt würde einen Mitgliedsbeitrag von rund 90.000 Euro sowie ausreichende Ressourcen für die damit verbundenen Prozesse und die Verwaltung erfordern.) Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.opengovpartnership.org/about/about-ogp.
Ja
1., Landesliste Niederösterreich
Ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde für alle vom Rechnungshof geprüften Behörden, Stellen und Unternehmen gelten und Zugang zu Dokumenten und Daten (ggf mit teilweiser Schwärzung) erlauben, zeitnahe Auskunftserteilung (Fristen von nicht wesentlich mehr als 2 Wochen) sicherstellen, und keine Gebühren für Anfragen und Bescheid-Anträge (analog geltendem Umweltinformationsgesetz) beinhalten. Bei berechtigten Geheimhaltungsgründen (Nationale Sicherheit, Datenschutz, Privatsphäre etc.) wäre eine Geheimhaltung nur berechtigt, wenn im konkreten Fall ein Schaden entstehen würde und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information besteht (analog Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs). Österreich hat im internationalen Vergleich unter 111 Ländern auf nationaler Ebene die schwächste Regelung für Zugang zu staatlicher Information (siehe: http://rti-rating.org/). Österreich ist die letzte Demokratie Europas, die die Amtsverschwiegenheit in der Verfassung verankert hat.
Ja
Der/die Informationsfreiheitsbeauftragte würde Bürger_innen und Behörden zur Seite stehen, die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes überwachen, bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörde schlichten und als Beschwerdeinstanz entscheiden, richtungsweisende Empfehlungen für eine transparente Verwaltung ausarbeiten und unter Umständen mit der Datenschutzbehörde kombiniert sein. Zahlreiche internationale Vorbilder von Slowenien bis Deutschland zeigen, dass eine solche unabhängige Kontrollstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Transparenz-Regeln spielt.
Ja
Gegebenenfalls kann es Schwellenwerte von einigen hundert oder wenigen tausend Euro geben, ab denen volle Transparenz herzustellen ist. Persönliche Daten und Informationen, die Betriebsgeheimnisse oder die nationale Sicherheit verletzen würden, können geschwärzt werden. Vorbilder sind hier unter anderem Hamburg, die Slowakei, Tschechien und andere europäische Länder.
Ja
Nach über drei Jahren der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe waren die Argumente einiger Parteien, die Verhandlungspositionen der Länder, sowie die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Aktuelle Entwürfe der Gesetze, auf Basis derer verhandelt wurde, sind nicht öffentlich zugänglich.
Ja
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, der mittlerweile 75 Länder angehören – zuletzt ist auch Deutschland beigetreten. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eines Mitgliedslandes entwickeln konkrete Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung, die binnen zwei Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Durch Arbeitsgruppen und bei jährlichen Konferenzen unterstützt die OGP die Vernetzung und den internationalen Erfahrungsaustausch von Verwaltung und Zivilgesellschaft. (Ein Beitritt würde einen Mitgliedsbeitrag von rund 90.000 Euro sowie ausreichende Ressourcen für die damit verbundenen Prozesse und die Verwaltung erfordern.) Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.opengovpartnership.org/about/about-ogp.
Ja
1., Landesliste Oberösterreich
Ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde für alle vom Rechnungshof geprüften Behörden, Stellen und Unternehmen gelten und Zugang zu Dokumenten und Daten (ggf mit teilweiser Schwärzung) erlauben, zeitnahe Auskunftserteilung (Fristen von nicht wesentlich mehr als 2 Wochen) sicherstellen, und keine Gebühren für Anfragen und Bescheid-Anträge (analog geltendem Umweltinformationsgesetz) beinhalten. Bei berechtigten Geheimhaltungsgründen (Nationale Sicherheit, Datenschutz, Privatsphäre etc.) wäre eine Geheimhaltung nur berechtigt, wenn im konkreten Fall ein Schaden entstehen würde und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information besteht (analog Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs). Österreich hat im internationalen Vergleich unter 111 Ländern auf nationaler Ebene die schwächste Regelung für Zugang zu staatlicher Information (siehe: http://rti-rating.org/). Österreich ist die letzte Demokratie Europas, die die Amtsverschwiegenheit in der Verfassung verankert hat.
Ja
Der/die Informationsfreiheitsbeauftragte würde Bürger_innen und Behörden zur Seite stehen, die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes überwachen, bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörde schlichten und als Beschwerdeinstanz entscheiden, richtungsweisende Empfehlungen für eine transparente Verwaltung ausarbeiten und unter Umständen mit der Datenschutzbehörde kombiniert sein. Zahlreiche internationale Vorbilder von Slowenien bis Deutschland zeigen, dass eine solche unabhängige Kontrollstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Transparenz-Regeln spielt.
Ja
Gegebenenfalls kann es Schwellenwerte von einigen hundert oder wenigen tausend Euro geben, ab denen volle Transparenz herzustellen ist. Persönliche Daten und Informationen, die Betriebsgeheimnisse oder die nationale Sicherheit verletzen würden, können geschwärzt werden. Vorbilder sind hier unter anderem Hamburg, die Slowakei, Tschechien und andere europäische Länder.
Ja
Nach über drei Jahren der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe waren die Argumente einiger Parteien, die Verhandlungspositionen der Länder, sowie die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Aktuelle Entwürfe der Gesetze, auf Basis derer verhandelt wurde, sind nicht öffentlich zugänglich.
Ja
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, der mittlerweile 75 Länder angehören – zuletzt ist auch Deutschland beigetreten. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eines Mitgliedslandes entwickeln konkrete Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung, die binnen zwei Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Durch Arbeitsgruppen und bei jährlichen Konferenzen unterstützt die OGP die Vernetzung und den internationalen Erfahrungsaustausch von Verwaltung und Zivilgesellschaft. (Ein Beitritt würde einen Mitgliedsbeitrag von rund 90.000 Euro sowie ausreichende Ressourcen für die damit verbundenen Prozesse und die Verwaltung erfordern.) Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.opengovpartnership.org/about/about-ogp.
Ja
3., 4a (Linz und Umgebung)
Ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde für alle vom Rechnungshof geprüften Behörden, Stellen und Unternehmen gelten und Zugang zu Dokumenten und Daten (ggf mit teilweiser Schwärzung) erlauben, zeitnahe Auskunftserteilung (Fristen von nicht wesentlich mehr als 2 Wochen) sicherstellen, und keine Gebühren für Anfragen und Bescheid-Anträge (analog geltendem Umweltinformationsgesetz) beinhalten. Bei berechtigten Geheimhaltungsgründen (Nationale Sicherheit, Datenschutz, Privatsphäre etc.) wäre eine Geheimhaltung nur berechtigt, wenn im konkreten Fall ein Schaden entstehen würde und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information besteht (analog Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs). Österreich hat im internationalen Vergleich unter 111 Ländern auf nationaler Ebene die schwächste Regelung für Zugang zu staatlicher Information (siehe: http://rti-rating.org/). Österreich ist die letzte Demokratie Europas, die die Amtsverschwiegenheit in der Verfassung verankert hat.
Ja – Dringend nötig
Der/die Informationsfreiheitsbeauftragte würde Bürger_innen und Behörden zur Seite stehen, die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes überwachen, bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörde schlichten und als Beschwerdeinstanz entscheiden, richtungsweisende Empfehlungen für eine transparente Verwaltung ausarbeiten und unter Umständen mit der Datenschutzbehörde kombiniert sein. Zahlreiche internationale Vorbilder von Slowenien bis Deutschland zeigen, dass eine solche unabhängige Kontrollstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Transparenz-Regeln spielt.
Ja – Längst fällig
Gegebenenfalls kann es Schwellenwerte von einigen hundert oder wenigen tausend Euro geben, ab denen volle Transparenz herzustellen ist. Persönliche Daten und Informationen, die Betriebsgeheimnisse oder die nationale Sicherheit verletzen würden, können geschwärzt werden. Vorbilder sind hier unter anderem Hamburg, die Slowakei, Tschechien und andere europäische Länder.
Ja – Bei Verträgen ist der Datenschutz zu beachten, ebenso das Geschäftsgeheimnis
Nach über drei Jahren der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe waren die Argumente einiger Parteien, die Verhandlungspositionen der Länder, sowie die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Aktuelle Entwürfe der Gesetze, auf Basis derer verhandelt wurde, sind nicht öffentlich zugänglich.
Ja – Soweit damit ein besseres Ergebnis erzielt werden kann
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, der mittlerweile 75 Länder angehören – zuletzt ist auch Deutschland beigetreten. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eines Mitgliedslandes entwickeln konkrete Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung, die binnen zwei Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Durch Arbeitsgruppen und bei jährlichen Konferenzen unterstützt die OGP die Vernetzung und den internationalen Erfahrungsaustausch von Verwaltung und Zivilgesellschaft. (Ein Beitritt würde einen Mitgliedsbeitrag von rund 90.000 Euro sowie ausreichende Ressourcen für die damit verbundenen Prozesse und die Verwaltung erfordern.) Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.opengovpartnership.org/about/about-ogp.
Ja
2., Landesliste Tirol
Ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde für alle vom Rechnungshof geprüften Behörden, Stellen und Unternehmen gelten und Zugang zu Dokumenten und Daten (ggf mit teilweiser Schwärzung) erlauben, zeitnahe Auskunftserteilung (Fristen von nicht wesentlich mehr als 2 Wochen) sicherstellen, und keine Gebühren für Anfragen und Bescheid-Anträge (analog geltendem Umweltinformationsgesetz) beinhalten. Bei berechtigten Geheimhaltungsgründen (Nationale Sicherheit, Datenschutz, Privatsphäre etc.) wäre eine Geheimhaltung nur berechtigt, wenn im konkreten Fall ein Schaden entstehen würde und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information besteht (analog Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs). Österreich hat im internationalen Vergleich unter 111 Ländern auf nationaler Ebene die schwächste Regelung für Zugang zu staatlicher Information (siehe: http://rti-rating.org/). Österreich ist die letzte Demokratie Europas, die die Amtsverschwiegenheit in der Verfassung verankert hat.
Ja – Offene Informaton ist mir ein echtes Anliegen. Ich habe bereits mehrfach Erfahrungen im Zusammenhang mit Bau- und Kraftwerksprojekten gemacht, bei denen es echt mühsam war, an entscheidende Informationen zu kommen.Die 'Geheimräte' sind fast 100 Jháhre nach Ende der Monarchie in Österreich nicht mehr zeitgemäß.
Der/die Informationsfreiheitsbeauftragte würde Bürger_innen und Behörden zur Seite stehen, die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes überwachen, bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörde schlichten und als Beschwerdeinstanz entscheiden, richtungsweisende Empfehlungen für eine transparente Verwaltung ausarbeiten und unter Umständen mit der Datenschutzbehörde kombiniert sein. Zahlreiche internationale Vorbilder von Slowenien bis Deutschland zeigen, dass eine solche unabhängige Kontrollstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Transparenz-Regeln spielt.
Ja
Gegebenenfalls kann es Schwellenwerte von einigen hundert oder wenigen tausend Euro geben, ab denen volle Transparenz herzustellen ist. Persönliche Daten und Informationen, die Betriebsgeheimnisse oder die nationale Sicherheit verletzen würden, können geschwärzt werden. Vorbilder sind hier unter anderem Hamburg, die Slowakei, Tschechien und andere europäische Länder.
Ja – Es gab jetzt wirklich schon zu lange Zeit, Anschaffungen auch im öffentlichen Berich abseits längst üblicher Transparenzregeln zu vergeben. Auch hier habe ich bereits 'persönliche Erfahrung' machen müssen.
Nach über drei Jahren der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe waren die Argumente einiger Parteien, die Verhandlungspositionen der Länder, sowie die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Aktuelle Entwürfe der Gesetze, auf Basis derer verhandelt wurde, sind nicht öffentlich zugänglich.
Ja
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, der mittlerweile 75 Länder angehören – zuletzt ist auch Deutschland beigetreten. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eines Mitgliedslandes entwickeln konkrete Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung, die binnen zwei Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Durch Arbeitsgruppen und bei jährlichen Konferenzen unterstützt die OGP die Vernetzung und den internationalen Erfahrungsaustausch von Verwaltung und Zivilgesellschaft. (Ein Beitritt würde einen Mitgliedsbeitrag von rund 90.000 Euro sowie ausreichende Ressourcen für die damit verbundenen Prozesse und die Verwaltung erfordern.) Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.opengovpartnership.org/about/about-ogp.
Ja
1., Landesliste Steiermark
Ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde für alle vom Rechnungshof geprüften Behörden, Stellen und Unternehmen gelten und Zugang zu Dokumenten und Daten (ggf mit teilweiser Schwärzung) erlauben, zeitnahe Auskunftserteilung (Fristen von nicht wesentlich mehr als 2 Wochen) sicherstellen, und keine Gebühren für Anfragen und Bescheid-Anträge (analog geltendem Umweltinformationsgesetz) beinhalten. Bei berechtigten Geheimhaltungsgründen (Nationale Sicherheit, Datenschutz, Privatsphäre etc.) wäre eine Geheimhaltung nur berechtigt, wenn im konkreten Fall ein Schaden entstehen würde und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information besteht (analog Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs). Österreich hat im internationalen Vergleich unter 111 Ländern auf nationaler Ebene die schwächste Regelung für Zugang zu staatlicher Information (siehe: http://rti-rating.org/). Österreich ist die letzte Demokratie Europas, die die Amtsverschwiegenheit in der Verfassung verankert hat.
Ja
Der/die Informationsfreiheitsbeauftragte würde Bürger_innen und Behörden zur Seite stehen, die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes überwachen, bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörde schlichten und als Beschwerdeinstanz entscheiden, richtungsweisende Empfehlungen für eine transparente Verwaltung ausarbeiten und unter Umständen mit der Datenschutzbehörde kombiniert sein. Zahlreiche internationale Vorbilder von Slowenien bis Deutschland zeigen, dass eine solche unabhängige Kontrollstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Transparenz-Regeln spielt.
Ja
Gegebenenfalls kann es Schwellenwerte von einigen hundert oder wenigen tausend Euro geben, ab denen volle Transparenz herzustellen ist. Persönliche Daten und Informationen, die Betriebsgeheimnisse oder die nationale Sicherheit verletzen würden, können geschwärzt werden. Vorbilder sind hier unter anderem Hamburg, die Slowakei, Tschechien und andere europäische Länder.
Ja
Nach über drei Jahren der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe waren die Argumente einiger Parteien, die Verhandlungspositionen der Länder, sowie die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Aktuelle Entwürfe der Gesetze, auf Basis derer verhandelt wurde, sind nicht öffentlich zugänglich.
Ja
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, der mittlerweile 75 Länder angehören – zuletzt ist auch Deutschland beigetreten. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eines Mitgliedslandes entwickeln konkrete Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung, die binnen zwei Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Durch Arbeitsgruppen und bei jährlichen Konferenzen unterstützt die OGP die Vernetzung und den internationalen Erfahrungsaustausch von Verwaltung und Zivilgesellschaft. (Ein Beitritt würde einen Mitgliedsbeitrag von rund 90.000 Euro sowie ausreichende Ressourcen für die damit verbundenen Prozesse und die Verwaltung erfordern.) Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.opengovpartnership.org/about/about-ogp.
Ja
2., Landesliste Wien
Ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde für alle vom Rechnungshof geprüften Behörden, Stellen und Unternehmen gelten und Zugang zu Dokumenten und Daten (ggf mit teilweiser Schwärzung) erlauben, zeitnahe Auskunftserteilung (Fristen von nicht wesentlich mehr als 2 Wochen) sicherstellen, und keine Gebühren für Anfragen und Bescheid-Anträge (analog geltendem Umweltinformationsgesetz) beinhalten. Bei berechtigten Geheimhaltungsgründen (Nationale Sicherheit, Datenschutz, Privatsphäre etc.) wäre eine Geheimhaltung nur berechtigt, wenn im konkreten Fall ein Schaden entstehen würde und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information besteht (analog Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs). Österreich hat im internationalen Vergleich unter 111 Ländern auf nationaler Ebene die schwächste Regelung für Zugang zu staatlicher Information (siehe: http://rti-rating.org/). Österreich ist die letzte Demokratie Europas, die die Amtsverschwiegenheit in der Verfassung verankert hat.
Ja – Die Grünen haben mit großem Einsatz für ein InformationsfreiheitsG gekämpft und gearbeitet. Unter anderem wurde unter den Fraktionen (und den Ländern) ein grundsätzlicher Konsens für ein einheitliches InformationsfreiheitsG und die Ausarbeitung eines konkreten Gesetzesentwurfs erzielt. Anhand dessen konnte – noch besser als die bloße Verfassungsformel – der Grad der Öffnung, zu dem die SPÖ und ÖVP tatsächlich bereit waren – abgelesen werden. Mit der Zustimmung zu einer bloßen - wenn auch verbesserten - B-VG-Novelle, hätte man die Katze im Sack gekauft. Die parlamentarischen Beratungen liefen – durch den Ministerwechsel von Ostermayer auf Drozda zusätzlich erschwert – äußerst schleppend. Letztlich war zu erkennen, dass die beharrenden Kräfte – insbesondere bei der ÖVP – noch zu stark waren. Wir hoffen, dass am 15. Oktober die TransparenzbefürworterInnen gestärkt werden.
Der/die Informationsfreiheitsbeauftragte würde Bürger_innen und Behörden zur Seite stehen, die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes überwachen, bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörde schlichten und als Beschwerdeinstanz entscheiden, richtungsweisende Empfehlungen für eine transparente Verwaltung ausarbeiten und unter Umständen mit der Datenschutzbehörde kombiniert sein. Zahlreiche internationale Vorbilder von Slowenien bis Deutschland zeigen, dass eine solche unabhängige Kontrollstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Transparenz-Regeln spielt.
Ja – Der/die „Informationsbeauftragte“ ist, wie europäische Vergleiche zeigen, ein optimales Modell. Allerdings haben wir für den Fall, dass ein gut formuliertes Informationsfreiheitsgesetz zu Stande kommt, als Kompromiss die Verwaltungsgerichte als Rechtsmittelinstanz für denkbar gehalten. Auch nach dieser Variante sollte aber durch eine zentrale unabhängige Stelle für eine fundierte Beratung der BürgerInnen und Behörden, für allgemeine Guidelines und ein Monitoring zur Wirksamkeit des neuen InformationsfreiheitsG gesorgt werden.
Gegebenenfalls kann es Schwellenwerte von einigen hundert oder wenigen tausend Euro geben, ab denen volle Transparenz herzustellen ist. Persönliche Daten und Informationen, die Betriebsgeheimnisse oder die nationale Sicherheit verletzen würden, können geschwärzt werden. Vorbilder sind hier unter anderem Hamburg, die Slowakei, Tschechien und andere europäische Länder.
Ja – Leider nahmen schon die parlamentarischen Beratungen zum individuellen Informationszugang – aufgrund der großen Divergenzen – so viel Raum ein, dass Detail-Positionen zu den proaktiven Veröffentlichungspflichten des Staates nicht einmal ausgetauscht wurden.
Nach über drei Jahren der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe waren die Argumente einiger Parteien, die Verhandlungspositionen der Länder, sowie die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Aktuelle Entwürfe der Gesetze, auf Basis derer verhandelt wurde, sind nicht öffentlich zugänglich.
Ja – Die Grünen waren in den bisherigen Verhandlungen – die ausschließlich auf Basis der bisher im Nationalrat eingebrachten Vorlagen und Anträge geführt wurden - um größtmögliche Transparenz und die Einbindung von ExpertInnen bemüht. So fand etwa ein öffentliches Hearing zum Informationsfreiheitsgesetz statt, zu dem (auch) auf grünes Betreiben ein Vertreter des Forums Informationsfreiheit geladen war. Zudem waren Vertreter des Forums Informationsfreiheit auch zu einer informellen Fraktionsrunde eingeladen. Auch wir hätten uns noch mehr Transparenz gewünscht. Aus Grüner Sicht können Verhandlungen über die Informationsfreiheit soweit öffentlich geführt werden, als dadurch nicht die Entscheidungsfindung unnötig erschwert oder gar verunmöglicht wird.
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, der mittlerweile 75 Länder angehören – zuletzt ist auch Deutschland beigetreten. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eines Mitgliedslandes entwickeln konkrete Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung, die binnen zwei Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Durch Arbeitsgruppen und bei jährlichen Konferenzen unterstützt die OGP die Vernetzung und den internationalen Erfahrungsaustausch von Verwaltung und Zivilgesellschaft. (Ein Beitritt würde einen Mitgliedsbeitrag von rund 90.000 Euro sowie ausreichende Ressourcen für die damit verbundenen Prozesse und die Verwaltung erfordern.) Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.opengovpartnership.org/about/about-ogp.
Ja
3., Landesliste Wien
Ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde für alle vom Rechnungshof geprüften Behörden, Stellen und Unternehmen gelten und Zugang zu Dokumenten und Daten (ggf mit teilweiser Schwärzung) erlauben, zeitnahe Auskunftserteilung (Fristen von nicht wesentlich mehr als 2 Wochen) sicherstellen, und keine Gebühren für Anfragen und Bescheid-Anträge (analog geltendem Umweltinformationsgesetz) beinhalten. Bei berechtigten Geheimhaltungsgründen (Nationale Sicherheit, Datenschutz, Privatsphäre etc.) wäre eine Geheimhaltung nur berechtigt, wenn im konkreten Fall ein Schaden entstehen würde und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information besteht (analog Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs). Österreich hat im internationalen Vergleich unter 111 Ländern auf nationaler Ebene die schwächste Regelung für Zugang zu staatlicher Information (siehe: http://rti-rating.org/). Österreich ist die letzte Demokratie Europas, die die Amtsverschwiegenheit in der Verfassung verankert hat.
Ja
Der/die Informationsfreiheitsbeauftragte würde Bürger_innen und Behörden zur Seite stehen, die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes überwachen, bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörde schlichten und als Beschwerdeinstanz entscheiden, richtungsweisende Empfehlungen für eine transparente Verwaltung ausarbeiten und unter Umständen mit der Datenschutzbehörde kombiniert sein. Zahlreiche internationale Vorbilder von Slowenien bis Deutschland zeigen, dass eine solche unabhängige Kontrollstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Transparenz-Regeln spielt.
Ja
Gegebenenfalls kann es Schwellenwerte von einigen hundert oder wenigen tausend Euro geben, ab denen volle Transparenz herzustellen ist. Persönliche Daten und Informationen, die Betriebsgeheimnisse oder die nationale Sicherheit verletzen würden, können geschwärzt werden. Vorbilder sind hier unter anderem Hamburg, die Slowakei, Tschechien und andere europäische Länder.
Ja
Nach über drei Jahren der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe waren die Argumente einiger Parteien, die Verhandlungspositionen der Länder, sowie die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Aktuelle Entwürfe der Gesetze, auf Basis derer verhandelt wurde, sind nicht öffentlich zugänglich.
Ja
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, der mittlerweile 75 Länder angehören – zuletzt ist auch Deutschland beigetreten. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eines Mitgliedslandes entwickeln konkrete Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung, die binnen zwei Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Durch Arbeitsgruppen und bei jährlichen Konferenzen unterstützt die OGP die Vernetzung und den internationalen Erfahrungsaustausch von Verwaltung und Zivilgesellschaft. (Ein Beitritt würde einen Mitgliedsbeitrag von rund 90.000 Euro sowie ausreichende Ressourcen für die damit verbundenen Prozesse und die Verwaltung erfordern.) Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.opengovpartnership.org/about/about-ogp.
Ja
4., Landesliste Wien
Ein solches Informationsfreiheitsgesetz würde für alle vom Rechnungshof geprüften Behörden, Stellen und Unternehmen gelten und Zugang zu Dokumenten und Daten (ggf mit teilweiser Schwärzung) erlauben, zeitnahe Auskunftserteilung (Fristen von nicht wesentlich mehr als 2 Wochen) sicherstellen, und keine Gebühren für Anfragen und Bescheid-Anträge (analog geltendem Umweltinformationsgesetz) beinhalten. Bei berechtigten Geheimhaltungsgründen (Nationale Sicherheit, Datenschutz, Privatsphäre etc.) wäre eine Geheimhaltung nur berechtigt, wenn im konkreten Fall ein Schaden entstehen würde und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information besteht (analog Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs). Österreich hat im internationalen Vergleich unter 111 Ländern auf nationaler Ebene die schwächste Regelung für Zugang zu staatlicher Information (siehe: http://rti-rating.org/). Österreich ist die letzte Demokratie Europas, die die Amtsverschwiegenheit in der Verfassung verankert hat.
Ja
Der/die Informationsfreiheitsbeauftragte würde Bürger_innen und Behörden zur Seite stehen, die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes überwachen, bei Konflikten zwischen Bürgern und Behörde schlichten und als Beschwerdeinstanz entscheiden, richtungsweisende Empfehlungen für eine transparente Verwaltung ausarbeiten und unter Umständen mit der Datenschutzbehörde kombiniert sein. Zahlreiche internationale Vorbilder von Slowenien bis Deutschland zeigen, dass eine solche unabhängige Kontrollstelle eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Transparenz-Regeln spielt.
Ja
Gegebenenfalls kann es Schwellenwerte von einigen hundert oder wenigen tausend Euro geben, ab denen volle Transparenz herzustellen ist. Persönliche Daten und Informationen, die Betriebsgeheimnisse oder die nationale Sicherheit verletzen würden, können geschwärzt werden. Vorbilder sind hier unter anderem Hamburg, die Slowakei, Tschechien und andere europäische Länder.
Ja
Nach über drei Jahren der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe waren die Argumente einiger Parteien, die Verhandlungspositionen der Länder, sowie die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Aktuelle Entwürfe der Gesetze, auf Basis derer verhandelt wurde, sind nicht öffentlich zugänglich.
Ja
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, der mittlerweile 75 Länder angehören – zuletzt ist auch Deutschland beigetreten. Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft eines Mitgliedslandes entwickeln konkrete Aktionspläne für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung, die binnen zwei Jahren umgesetzt und evaluiert werden. Durch Arbeitsgruppen und bei jährlichen Konferenzen unterstützt die OGP die Vernetzung und den internationalen Erfahrungsaustausch von Verwaltung und Zivilgesellschaft. (Ein Beitritt würde einen Mitgliedsbeitrag von rund 90.000 Euro sowie ausreichende Ressourcen für die damit verbundenen Prozesse und die Verwaltung erfordern.) Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.opengovpartnership.org/about/about-ogp.
Ja